Besoldungsrunde 2026-2028 Hessen

Begonnen von InternetistNeuland, 27.03.2026 10:35

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Finanzer

Zitat von: G45t1337 in 18.05.2026 17:23Die Kernfrage bleibt bestehen: Wie trifft man als Beamter in A7 - A16 die Entscheidung, ob man gegen die Besoldung Einspruch einlegt oder nicht? Nach Bauchgefühl?

Kurze Antwort: Widerspruch einlegen, fertig. Bis das BVerfG über Hessen entschieden hat (und der DH es entsprechend umsetzt), werden wir keine Verfassungsgemäße Besoldung haben.

Lange Antwort: Wenn man die Maßstäbe der letzten Entscheidung anlegt (80% MÄE, 4K Haushalt etc), so ist seit 2013 bis heute die Mindestbesoldung erst mit A11/A12 erreicht. Die Tabelle ist, also wie in Berlin festgestellt, völliger Müll (RN kann ich bei Bedarf raussuchen), muss also komplett neugestrickt werden.

Weiterhin kommt immer noch die zweite Prüfungsstufe, also Verhältnis zu den Angestellten, allgemeines Lohnniveau und Verpraucherpreisen. Dauert ungefähr einen Tag, dann hat man sich eine entsprechende ExcelTabelle gebastelt.

Die Daten haben wir natürlich nur für die Vergangenheit, aber warum sollte sich vorerst etwas am Trend ändern?
Deshalb, Widerspruch, jedes Jahr.

Rheini

Und da das MAE immer im Folgejahr vorliegt und wenn die Besoldung in dem Jahr darauf aufbaut, werde ich solange WS gegen meine Besoldung einlegen, bist für dieses Problem ein rechtsicheres Instrument etabliert wurde.


Uriex

ZitatIhren Angaben zufolge war der SPD vor allem die Mindesterhöhung der Besoldung wichtig. Von diesem Sockelbetrag profitierten vor allem die am geringsten bezahlten Gruppen. Einen solchen Mindestbetrag werde es auch bei künftigen Erhöhungen geben.

Vom Abstandsgebot hat die Dame dann wohl noch nicht viel mitbekommen...

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in 20.05.2026 10:24Vom Abstandsgebot hat die Dame dann wohl noch nicht viel mitbekommen...

Ideologie frisst Hirn........

Uriex

Zitat von: Schneewitchen in 20.05.2026 11:50Ideologie frisst Hirn........

Sehr passend  ;D

"Mehr für Geringstverdiener guuuuuuuuuuuut... Mehr für Besserverdiener bööööööööse... Beamte bäääääääh...."

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in 20.05.2026 12:06Sehr passend  ;D

"Mehr für Geringstverdiener guuuuuuuuuuuut... Mehr für Besserverdiener bööööööööse... Beamte bäääääääh...."

Sehr schön😅🤣

Finanzer

Und Innenminister so: Beamten Bääh, aber wir glauben das sie dumm genug sind, das sie uns trotzdem wählen wenn wir einfach nur behaupten wir hätten für die aA gesorgt.

WillyWurm

Zitat von: Finanzer in 20.05.2026 10:05https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtag-streitet-ueber-reformplaene-zur-beamtenbesoldung-v1,reform-beamtenbesoldung-debatte-landtag-100.html

Auf das Protokoll bin ich ja mal gespannt.

ZitatDas Bundesverfassungsgericht habe gerade klargestellt, dass das Alleinverdiener-Modell nicht mehr in die Zeit passe

Auch eine schöne Interpretation des Urteils aus Karlsruhe...

HessischerBaL

Werte Kollegen!

Hier die Aufnahme der ersten Lesung des Kanals des Hessischen Landtages: https://www.youtube.com/watch?v=my20QEY7Gc4&t=



Schneewitchen

Zitat von: HessischerBaL in Heute um 10:23Werte Kollegen!

Hier die Aufnahme der ersten Lesung des Kanals des Hessischen Landtages: https://www.youtube.com/watch?v=my20QEY7Gc4&t=




Sehr interessant. Nach der Aufzählung der ganzen Wohltaten der Vergangenheit habe ich ja (als Kommunalbeamter NRW) mal eben in die Besoldungstabelle Hessen geguckt, in der Erwartung, dass die Besoldung ja jetzt schon deutlich über der Besoldung in NRW liegt. So dramatisch ist das aber gar nicht.

Zu den Einlassungen, insbesondere seitens der CDU und der SPD, könnte man noch viel sagen. Das Thema "fiktives Partnereinkommen" bringt mich aber immer wieder auf die Palme. In Hessen werden jetzt also 1.000 € pro Monat kalkuliert, also 12.000 € p.a.. Das ist so herrlich beliebig. Jeder DH setzt das an, was im gerade in den Kram passt. Eine Begründung wird sich schon irgendwie zusammenschwurbeln lassen. Vorausgesetzt diese Fiktion wird vor dem BVerfG Bestand haben, so werden wir in der Zukunft erleben, wie die DH mit dieser Fiktion spielen werden. Mal sehen, wann die ersten DH mit der dynamischen jährlichen Fortschreibung dieser Größe um die Ecke kommen. Wenn das nicht reicht, bitte schön, dann hauen wir halt noch ein paar Hundert Euro so oben drauf. Dier Erfordernisse des Haushaltes bestimmen die Höhe des fiktiven Partnereinkommens.

Und letztlich ist nicht das BVerfG-Urteil das Maß aller Dinge. Die warnenden Hinweise aus der Wirtschaft und die Frustration der "normalen" Arbeitnehmer in der Wirtschaft sind in jedem Falle auch zu berücksichtigten, wie man hören durfte. Gegen diese Stimmen gilt ein festgestellter Mangel der verfassungskonformen Besoldung offenbar nur noch relativ. Auch war beim Schlussredner wieder heraus zu hören, dass letztlich auch die Kassenlage bei der ganzen Sache im Auge zu behalten ist.

Das stimmt nur begrenzt und in absoluten Ausnahmesituationen. Die Besoldung ist eine verfassungsmäßig abgesicherte Pflichtaufgabe, die nicht nur teilweise zu erfüllen ist. Das haben aber auch anderswo viele Politiker, die immer noch den Einwand der Finanzierbarkeit führen, nicht verstanden. Die Besoldung nach Kassenlage sollte also eigentlich Geschichte sein, wird aber noch immer in schönen Worten als relativierende Begründung angeführt.

Das künftige Erfüllungsmittel der Besoldung nach Kassenlage wird das fiktive Partnereinkommen sein. Eine sehr elegante Möglichkeit, auf die Entwicklung der Besoldung negativen Einfluss zu nehmen, ohne jemals auch nur andeutungsweise die schlechte Kassenlage als Grund anführen zu müssen. Bei einem fiktiv bemessenen Einkommen ist es doch relativ einfach eine bedarfsgerechte fiktive Einkommenssteigerungen zu definieren.......

Rheini

Ich meine beim Bund ist bereits geplant, das fiktive Partnereinkommen jährlich zu steigern. 2027 ungefähr 22K.

Schneewitchen


Finanzer

Zitat von: Rheini in Heute um 12:27Ich meine beim Bund ist bereits geplant, das fiktive Partnereinkommen jährlich zu steigern. 2027 ungefähr 22K.

In Hessen ist die Steigerung auch schon geplant. +4% in 2027.