a) ja
b) Als Bemessungsgrenze gelten die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Mindestbemessungsgrenze ist das 1,5-fache der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A6.
c) Nur, wenn die Ehefrau auch diejenige ist, die als You Tuberin arbeitet

Beachte: Als Youtuber ist man selbständig. Als Selbständiger kann man unter Umständen rentenversicherungspflichtig werden, wenn man mehr als geringfügige Einnahmen aus dieser Selbständigkeit erzielt, und muss dann möglicherweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder zur Künstlersozialkasse (und Steuern) bezahlen.
Auch kann der Dienstherr Dich jederzeit zum Amtsarzt einladen, wenn er Anhaltspunkte hat, dass sich Deine Gesundheit wesentlich verbessert hat, um so zu prüfen, ob Du wieder vollständig oder teilweise dienstfähig bist.