Hallo Bettelmusikant,
danke Dir für die ausführliche Stellungnahme.
Ja, zumindest auf §15 Abs. 3 Punkt 2c stütz sich meine Bewertung; allerdings wird diese, wie gesagt, von den Verantwortlichen aktueller interessanten Vakanz noch nicht bestätigt.
Bezüglich §22 ABs. 1 HLVO: die Vakanz ist mit A9/A10 alternativ mit E 9b ausgeschrieben. Meine derzeitige mehrjährige E9a Tätigkeit wäre dann ein Problem? Beides ist Personalwesen, nur unterschiedliche Abteilungen.
Die A9 ist soweit ich weiß zwischen E9a und E9b angesiedelt...
Da die Einstellung und Vergütung nach den Tätigkeitsmerkmalen erfolgt, wäre die 9b =A9-A10 doch gleichgestellt, und Bachelor Abschluss ist dem gehobenen Dienst gleich, zumindest nach den Paragrafen und Recherchen z. B. BMI - Laufbahnrecht.
Oder müsste ich tatsächlich erst die 2,5 Jahre mit mind. 9b Vergütung beschäftigt sein? Das wäre jetzt eine ganz strenge und ungünstige Auslegung...
VG