Autor Thema: Arbeitgeberwechsel  (Read 923 times)

Niki1980

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Arbeitgeberwechsel
« am: 23.08.2022 12:09 »
Hallo zusammen,

ich arbeite in Bayern bei einer Behörde mit TV-L und bin zur Zeit E13 Stufe 4.
Nun werden wir Ende des Jahres nach NRW ziehen und ich bin auf Stellensuche.
Ich habe ein Stellenangebot gefunden mit ähnlicher Tätigkeit wie ich zur Zeit ausübe.
Hier steht bei dem Punkt "Was Sie mitbringen": bei Tarifbeschäftigten: max. eine Eingruppierung nach EG 12 TV-L und die Bereitschaft zur Verbeamtung

Heißt das, ich brauche mich hier gar nicht bewerben, weil ich ja zur Zeit höher eingruppiert bin?

Und dann noch eine Frage: Kann man Überstunden bei dem Wechsel von einer Behörde zu einer anderen mitnehmen? Mir hat mal jemand berichtet, dass er seine Überstunden bei dem Wechsel von einer Stadt zur anderen (also die Städte waren die Arbeitgeber) mitnehmen durfte. Allerdings TVöD und gleiches Bundesland, sogar gleicher Kreis.

Vielen Dank und liebe Grüße

Chrille1507

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Antw:Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 23.08.2022 12:55 »
Deine aktuelle Eingruppierung spielt eigentlich keine Rolle, da den Arbeitgeber wechseln möchtest. Du kannst dich auf jeden Fall dort bewerben, aber du musst dann in Kauf nehmen, am Ende weniger Geld zu bekommen.

Die Mitnahme der Überstunden (ich denke du meinst eher die Mehrarbeit) ist sehr unwahrscheinlich.