Autor Thema: [Allg] Altersteilzeit und Ruhestand auf Antrag  (Read 1326 times)

AndreasA

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur Alterszeit (Nds.). Im Internet konnte ich keine Infos dazu finden, wie es aussieht, wenn der Plan ist, ab dem 60. Lj. in die Altersteilzeit zu gehen und danach die Herabsetzung des Pension-Eintrittsalters (§ 37 NBG - Ruhestand auf Antrag), beispielsweise Vollendung des 63. Lj., zu beantragen. Die Regelung (§ 63 NBG) besagt, dass sich die Altersteilzeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss. Ein Blockmodell ist ja in Nds. bekanntlich nicht mehr möglich. Ist etwas darüber bekannt, was gegen diese Kombination sprechen könnte?

Sofern eine solche Kombination möglich sein sollte, wäre es vermutlich auch ratsam, den Antrag auf Altersteilzeit und die "Herabsetzung des Eintrittsalters in den Ruhestand auf Antrag" zeitgleich, quasi als Kombination zu stellen, da das eine gewisse Planungssicherheit sowohl für den Beamten, als auch für den Dienstherrn bedeuten würde.

Der ursprüngliche Plan meinerseits ist die Herabsetzung des Pensionseintrittsaltes auf 62 Jahre unter Inkaufnahme der entsprechenden Abzüge (3,6 % pro Jahr) ohne Altersteilzeit. Es wäre prima, wenn es hier ggf. einige Fachleute gibt, die sich im Dienstrecht gut auskennen. Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 24.08.2022 02:49 von Admin2 »