Autor Thema: Vom Krankengeld direkt in Urlaub?  (Read 2198 times)

Gartenfreude

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Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« am: 23.08.2022 21:13 »
Hallo Ihr Lieben,

ich bin zurzeit Krank und beziehe Krankengeld zuzüglich Krankengeldzuschuss, wie im TV-L üblich.

Vor der Erkrankung wurde mir bereits Urlaub genehmigt. Nun Endet die Arbeitsunfähigkeit am Freitag 02.09., dies ist der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ab Montag möchte ich dann den bereits vor der Erkrankung genehmigten Urlaub (2 Wochen) antreten und im Anschluss an den Urlaub wieder arbeiten. Ist dies so möglich? Oder muss zwingend ein Tag zwischen Krank und Urlaub gearbeitet werden, vorallem wenn man sich im Krankengeld befand?

Muss ich mich am 03.09. "gesund" melden und mitteilen, dass ich den Urlaub ab Montag 05.09. antreten werde?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.



clarion

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #1 am: 23.08.2022 21:32 »
Ist keine Wiedereingliederung vorgesehen?

Gartenfreude

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #2 am: 23.08.2022 21:34 »
Nein, es ist keine Wiedereingliederung vorgesehen bzw. notwendig.

KingTut

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #3 am: 24.08.2022 08:09 »
Ich würde mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten. Wenn der Urlaub genehmigt ist und danach wieder regulär gearbeitet wird, dürfte es keine Probleme geben. Aber man sollte das schon so mitteilen.

Gartenfreude

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #4 am: 24.08.2022 10:36 »
Und wie sieht es (tarif-)rechtlich aus?

Isie

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #5 am: 24.08.2022 10:55 »
Es gibt keine tarifrechtliche Regelung für diese Situation. Du bist entweder arbeitsunfähig oder nicht. Du trittst deinen genehmigten Urlaub an, nachdem du deinen Arbeitgeber über das Ende deiner Arbeitsunfähigkeit und deinen Urlaubsantritt informiert hast. Wenn dein Arbeitgeber sich weigern sollte, dir den Urlaubsantritt zu gestatten, wäre zu prüfen, ob er dazu berechtigt ist.

Beamter

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #6 am: 24.08.2022 11:05 »
Was ist die rechtliche Grundlage der Notwendigkeit mich gesund zu melden?

Ich habe Urlaub. Melde ich mich nicht, bin ich dort. Oder irgendwo, ist meinem Arbeitgeber aber prinzipiell egal. So lange ich mich nicht aktiv arbeitsunfähig melde und dadurch meinen Urlaubsanspruch zurückerhalte.

Opa

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #7 am: 24.08.2022 11:41 »
Was ist die rechtliche Grundlage der Notwendigkeit mich gesund zu melden?

Ich habe Urlaub. Melde ich mich nicht, bin ich dort. Oder irgendwo, ist meinem Arbeitgeber aber prinzipiell egal. So lange ich mich nicht aktiv arbeitsunfähig melde und dadurch meinen Urlaubsanspruch zurückerhalte.
Grundlage ist die Verpflichtung, eine Änderung mit unmittelbarer Auswirkung auf die Gehaltszahlung sowie die Organisation des Dienstbetriebs unverzüglich mitzuteilen.
Im vorliegenden Fall besteht ab 03.09. wieder Anspruch auf Arbeitsentgelt sowie ab 19.09. voraussichtlich wieder Erbringung der Arbeitsleistung. Beide Änderungen zu erfahren, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse.

Festsetzer

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #8 am: 24.08.2022 12:37 »
Was ist die rechtliche Grundlage der Notwendigkeit mich gesund zu melden?

Ich habe Urlaub. Melde ich mich nicht, bin ich dort. Oder irgendwo, ist meinem Arbeitgeber aber prinzipiell egal. So lange ich mich nicht aktiv arbeitsunfähig melde und dadurch meinen Urlaubsanspruch zurückerhalte.
Grundlage ist die Verpflichtung, eine Änderung mit unmittelbarer Auswirkung auf die Gehaltszahlung sowie die Organisation des Dienstbetriebs unverzüglich mitzuteilen.
Im vorliegenden Fall besteht ab 03.09. wieder Anspruch auf Arbeitsentgelt sowie ab 19.09. voraussichtlich wieder Erbringung der Arbeitsleistung. Beide Änderungen zu erfahren, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse.

Ist er nicht über beide Sachen bereits in Kenntnis gesetzt? AU bis 02.09. liegt dem AG wahrscheinlich vor, darüber hinaus eben keine AU mehr und damit auch kein Krankengeld. Und der Urlaub bis 16.09. ist bereits genehmigt, heißt der AG kann wie bisher davon ausgehen das ab 19.09. wieder Arbeitsleistung erbracht wird.

JesuisSVA

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #9 am: 24.08.2022 12:52 »
"Im Grundsatz ist dabei davon auszugehen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsperiode befristet bescheinigt wird und mit dem letzten Tag endet, der auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als solcher angegeben ist." LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2003 - 11 Sa 183/03 Rn 48

MoinMoin

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #10 am: 24.08.2022 12:59 »
Was ist die rechtliche Grundlage der Notwendigkeit mich gesund zu melden?

Ich habe Urlaub. Melde ich mich nicht, bin ich dort. Oder irgendwo, ist meinem Arbeitgeber aber prinzipiell egal. So lange ich mich nicht aktiv arbeitsunfähig melde und dadurch meinen Urlaubsanspruch zurückerhalte.
Grundlage ist die Verpflichtung, eine Änderung mit unmittelbarer Auswirkung auf die Gehaltszahlung sowie die Organisation des Dienstbetriebs unverzüglich mitzuteilen.
Im vorliegenden Fall besteht ab 03.09. wieder Anspruch auf Arbeitsentgelt sowie ab 19.09. voraussichtlich wieder Erbringung der Arbeitsleistung. Beide Änderungen zu erfahren, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse.

Ist er nicht über beide Sachen bereits in Kenntnis gesetzt? AU bis 02.09. liegt dem AG wahrscheinlich vor, darüber hinaus eben keine AU mehr und damit auch kein Krankengeld. Und der Urlaub bis 16.09. ist bereits genehmigt, heißt der AG kann wie bisher davon ausgehen das ab 19.09. wieder Arbeitsleistung erbracht wird.
Richtig, aber wenn man Pech hat, dann rechnet der AG dummerweise erst ab Montag und die KV nur bis Freitag.
Ist also Gerenne, welches man im Vorfeld klären kann.
War bei meiner Gattin exakt so gewesen.

JesuisSVA

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #11 am: 24.08.2022 13:03 »
Die korrekte Zahlung des Entgelts ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Man sollte davon ausgehen, dass er diese erbringt. Die Lohnklage kann man beim Arbeitsgericht auch mittels Briefpost erheben, da muss man nicht hinrennen.

MoinMoin

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #12 am: 24.08.2022 14:41 »
Bei meiner Frau war es zum Glück nur das Gerenne zum Rechner zwecks Email an die Personalabteilung.
Ging schneller als Briefpost und Gericht.  :o
Haben nämlich keinen Postkasten vor der Tür.

Beamter

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #13 am: 24.08.2022 15:58 »
Mir ging es nicht darum, was im Einzelfall eventuell geschickt sein könnte. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines fachlich schlecht agierenden Arbeitgebers. Das mag schon sein.

Aber es wurde ausgeführt, dass es die Pflicht des Arbeitnehmers ist. Dafür gibt es hier noch keine Begründung. M. E. ist es eben auch nicht so.

MoinMoin

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Antw:Vom Krankengeld direkt in Urlaub?
« Antwort #14 am: 24.08.2022 16:10 »
Mir ging es nicht darum, was im Einzelfall eventuell geschickt sein könnte. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines fachlich schlecht agierenden Arbeitgebers. Das mag schon sein.

Aber es wurde ausgeführt, dass es die Pflicht des Arbeitnehmers ist. Dafür gibt es hier noch keine Begründung. M. E. ist es eben auch nicht so.
Es wurde ausgeführt, dass es die Pflicht ist Änderungen mitzuteilen (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Wenn das Ende der AU mit dem Schätzdatum des Arztes, welches auf der AUB steht, übereinstimmt, dann ist ja alles gesagt und getan.
Wenn man vorher oder hinterher erst arbeitsfähig wird muss man dies natürlich dem AG unverzüglich mitteilen.