Autor Thema: Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag VBL  (Read 1842 times)

Zf

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Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag VBL
« am: 23.08.2022 23:42 »
Hallo,

ich bin seit 2015 im öffentlichen Dienst (über TV-L) beschäftigt und bin seit dem bei der VBL pflichtversichert. Nun habe ich gesehen, dass mein Arbeitgeber mir für 2019 auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag unter "Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzversorgung" ausgewiesen hat. Daraufhin habe ich in die Gehaltsbescheinigungen geguckt. Ich habe wirklich in dem Jahr Steuern für die VBL abgeführt. Davor und danach habe ich keine Steuern für die VBL abgeführt. Kann es sein, dass mein Arbeitgeber die Steuern für 2019 falsch abgeführt hat oder hat sich bei der VBL etwas besonderes 2019 ergeben?

Isie

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Antw:Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag VBL
« Antwort #1 am: 24.08.2022 09:31 »
VBL-Arbeitgeberbeiträge sind steuerpflichtiges Entgelt. Es gibt allerdings einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG und außerdem eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber.

Der Steuerfreibetrag betrug 2019 € 1608 (Jahresbetrag), monatlich 134 € bei gleichmäßiger Verteilung auf die Monate Januar bis Dezember (Verteilmodell). Falls danach noch ein steuerpflichtiger Betrag verblieb, wurde die Pauschalversteuerung angewandt. Dadurch blieben monatlich bis zu 92,03 € (fester monatlicher Höchstbetrag) für dich steuerfrei, weil sie vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden.

Hier findest du die maßgebenden Beträge des Jahres 2019 für den Abrechnungsverband West:https://www.vbl.de/documents/20142/118244/Rechengr%C3%B6%C3%9Fen+2019+West.pdf/b6621053-5640-1cb6-9f51-8f1eaed029d1?t=1590747726569. Die Höhe des Freibetrages ist prozentual an die RV-Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Der Prozentsatz betrug im Jahr 2019 noch 2% und seit 2020 3% der RV-Beitragsbemessungsgrenze.

Nachtrag: Falls tatsächlich erst ab 2019 steuerpflichtige Beträge vorhanden sind, ist entweder dein Entgelt z. B. durch eine Stufensteigerung oder eine Höhergruppierung erheblich höher geworden oder du hast eine Entgeltumwandlung vereinbart. Eine Entgeltumwandlung führt dazu, dass der Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG durch den Freibetrag für die Entgeltumwandlung gemindert wird.

Isie

  • Gast
Antw:Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag VBL
« Antwort #2 am: 28.08.2022 08:12 »
@Zf: Ich hoffe, meine Antwort hat dir geholfen. Gern geschehen.

Zf

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Antw:Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag VBL
« Antwort #3 am: 29.08.2022 19:23 »
Hallo Isie,

vielen Dank für deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen, jedoch habe ich ein paar Tage gebraucht um alle Unterlagen zusammen zu haben um die Steuern auf den Arbeitgeberbeitrag nachzurechnen. Tatsächlich sind die Steuern richtig abgeführt worden. Ich habe vor 2019 Teilzeit gearbeitet. Seit 2020 muss ich durch den erhöhten Steuerfreibetrag wieder keine Steuern auf den Arbeitgeberbeitrag zahlen.