Hallo,
muss das sog. Gendern in externen Briefen an z. B. BürgerInnen und anderen Behörden z. B. durch eine Dienstanweisung angeordnet werden? Wie ist das mit internen Mails z. B.?
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Danke.
Gruß
Grundsätzlich könnte die Dienststelle so etwas anordnen. In der Praxis stelle ich mit das schwierig vor, da es keine allgemeinverbindlichen Regeln für das sogenannte „gendern“ gibt.
Neben der Beeinträchtigung der Verständlichkeit des gesprochenen und geschriebenen Wortes weisen die meisten Gender-Ideen neue Defizite auf, wie z.B.
- die sprachliche Diskriminierung von Männern, wenn ich sage oder schreibe „Liebe KollegInnen“ (das Wort „Kollegen“ fehlt hier),
- die grammatisch unzulängliche Flexion von Worten wie „Ärzt*in“ (hier fehlt der „Arzt“),
- die Verkomplizierung von zusammengesetzten Hauptworten („Bürger_innenmeister_innen“)
- die falsche Verwendung des Partizips wie bei „75% der Studierenden arbeiten in einer Nebentätigkeit“ (während sie arbeiten, studieren sie gerade nicht, sind also Studenten, aber keine Studierenden)
Falls also ein Arbeitgeber/Dienstherr per Weisung verlangt, dass die Mitarbeiter gendern, muss er auch das detaillierte Regelwerk vorgeben und für die daraus entstehenden sprachlichen Unzulänglichkeiten gerade stehen.