Autor Thema: Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?  (Read 1678 times)

Gillet

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Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« am: 24.08.2022 14:57 »
Hallo, wenn man einen Ferienjob hat (3 Wochen) und man ist einen Tag krank mit AU, wird dann das Entgelt fortgezahlt? Dankeschön und Grüsse,

Schmitti

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #1 am: 24.08.2022 15:49 »
Seit drei Wochen im Job oder dauert das Beschäftigungsverhältnis (welches?) nur drei Wochen?

Bei dem was ich unter Ferienjob verstehe, hat man angerufen wenn es nicht ging, AU wollte keiner sehen, und dann wurde man sich irgendwie einig.

Gillet

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #2 am: 24.08.2022 15:50 »
Der Job dauert in der Summe drei Wochen am Stück.
Und davon ist 1 Tag Krankheit gewesen.
Die Personalabteilung möchte diesen Tag nicht erstatten.

MisterS

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #3 am: 24.08.2022 17:07 »
normal gibt es bezahlte Krankentage erst > 4 Wochen, ebenso Urlaubsanspruch

Organisator

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #4 am: 24.08.2022 17:12 »
Ein Blick ins Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3, klärt die Rechtslage ;)
Für Beschäftigte des öD eigentlich normal, oder?

JesuisSVA

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #5 am: 24.08.2022 17:41 »
Angesichts des Unterforums, in dem der Beitrag steht, bin ich über den Verweis auf die Wartezeit nach § 3 Abs. 3 EFZG überrascht. Wenn auf das Arbeitsverhältnis der TV-L Anwendung findet, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Isie

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #6 am: 25.08.2022 10:04 »
Also muss Gillet in seinem Arbeitsvertrag nachschauen, ob der TV-L Anwendung findet. Da es sich um eine kurzzeitige Beschäftigung handelt, die möglicherweise sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung ist, fällt das Arbeitsverhältnis nicht unbedingt unter den Geltungsbereich des TV-L.

JesuisSVA

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #7 am: 25.08.2022 10:10 »
Angesichts des Organisationsgrades dürfte es ohnehin der absolute Ausnahmefall sein, dass der TV-L aufgrund beiderseitiger Tarifbindung und Fallens unter den Geltungsbereich Anwendung findet und nicht etwa aufgrund von Bezugnahme- oder Gleichstellungsklauseln in den Arbeitsverträgen. Sofern jemand im Unterforum TV-L postet, gehe ich davon aus, dass der TV-L auf den Sachverhalt Anwendung findet. Der Fragesteller wird sich ja was gedacht haben bei der Auswahl des Unterforums.

Isie

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Antw:Im Ferienjob krank - Lohnfortzahlung?
« Antwort #8 am: 25.08.2022 10:21 »
Das ist richtig. Aber ein Blick in den Arbeitsvertrag klärt den Sachverhalt. Es gibt einige Ausnahmesachverhalte, bei denen üblicherweise kein TV-L-Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, z. B. bei studentischen Hilfskräften.