Autor Thema: [BY] Beihilfe für Kontaktlinsen  (Read 2127 times)

Luna123

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[BY] Beihilfe für Kontaktlinsen
« am: 24.08.2022 17:23 »
Hallo zusammen,
erhält jemand von euch (ohne besondere Indikationen) von der Beihilfe eine Erstattung für seine Kontaktlinsen?

Bei meinem letzten Beihilfeantrag wurden die Kosten ersetzt. Nun wurde eine Übernahme ohne Begründung abgelehnt. Auf telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass eine Beschaffung nur alle zwei Jahre beihilfefähig sei. Ich trage Monatslinsen, eine 6er Packung reicht also nur drei Monate, keinesfalls aber zwei Jahre aus.

Müsste hier nicht §22 Abs. 5 Nr. 2 BayBhV gelten, wonach eine erneute Beschaffung beihilfefähig ist, weil die bisherige Sehhilfe unbrauchbar geworden ist?

Ich freue mich auf eure Antworten!

« Last Edit: 25.08.2022 03:10 von Admin2 »

Festsetzer

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Antw:(BY) Beihilfe für Kontaktlinsen
« Antwort #1 am: 24.08.2022 18:45 »
Hallo,

kenne zwar nur die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), aber nach kurzem "überfliegen" der BayBhV sind diese beiden doch sehr ähnlich.
Das du überhaupt eine Erstattung deiner Kosten ohne besondere Indikation bekommen hast wundert mich (oder war es nur ein Teil?).

Zu deiner Frage:
Bei den "Monatslinsen" handelt es sich allgemein um sog. "Kurzzeitlinsen" (7-30 Tage Tragedauer).
Bei Kurzzeitlinsen sind feste Wechselintervalle die Regel. Das Erreichen der vorgesehenen Tragedauer bei Kurzzeitlinsen stellt keine "Unbrauchbarkeit" im Sinne der Beihilfevorschrift dar. (Handhabung Bund)

Und ohne Ausnahmeindikation nach § 22 Abs. 4 S. 1 BayBhV, gilt auch S. 2 der Vorschrift nicht (Höchstbeträge pro Kalenderjahr). Und dann sind wiederum nur mittels Fiktivkostenrechnung bestimmte Aufwendungen für eine vergleichbare Versorgung mit Brillengläsern beihilfefähig siehe S. 3. Und dafür gelten wieder die Bestimmungen der Zeiträume zb. nur alle 2 Jahre, da sonst die Höchstbeträge nach Satz 2 ausgehebelt werden würden.

Möchte nochmal betonen, dass ich eigentlich nur die BBhV kenne und deswegen auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit antworte.

lency123

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Antw:[BY] Beihilfe für Kontaktlinsen
« Antwort #2 am: 04.09.2022 01:34 »
Hallo,

also ich berichte das jetzt aus meiner persönlichen Erfahrung ohne das rechtlich begründen zu können.

Bei meiner ersten Einreichung wurden die Linsen komplett abgelehnt. Ich habe eine Sehschwäche von -9,5 ca. Im Anschluss wendete ich mich an meine Beihilfestelle und dort hab ich mein Anliegen vorgetragen.

Im Anschluss sagte mir die zuständige Sachbearbeiterin, dass ein Augenarzt den Einzelfall bewerten wird und mir im Anschluss mitgeteilt wird, ob die Beihilfefähigkeit für meine Sehschwäche gegeben ist.

2 Wochen später wurde der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und seit dem bekomme ich die Monatslinsen regelmäßig ohne etwaige Abzüge etc. (keine 2Jahresgrenze o.Ä.) erstattet.

Anscheinend hat es was mit der Sehschwäche, zumindest in Mecklenburg-Vorpommern, zu tun. Der Regelfall ist nämlich, dass Linsen nicht erstattungsfähig sind.


Luna123

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Antw:[BY] Beihilfe für Kontaktlinsen
« Antwort #3 am: 06.09.2022 12:22 »
Hallo,
schon mal danke für die Antworten!
Ich habe eine Erstattung für die vergleichbaren Kosten von Brillengläser nach §22 Abs. 4 Satz 3 BayBhV (Maximalbetrag 31 Euro) erhalten. Da meine Linsen pro Packung aber nur 29 Euro kosten, habe ich sie somit voll erstattet bekommen.
Gibt es hier vielleicht noch jemanden, der keine besondere Indikation hat und seine Linsen trotzdem regelmäßig erstattet bekommt? Oder kann ich schon über eine Erstattung alle zwei Jahre froh sein?