Hallo,
also ich berichte das jetzt aus meiner persönlichen Erfahrung ohne das rechtlich begründen zu können.
Bei meiner ersten Einreichung wurden die Linsen komplett abgelehnt. Ich habe eine Sehschwäche von -9,5 ca. Im Anschluss wendete ich mich an meine Beihilfestelle und dort hab ich mein Anliegen vorgetragen.
Im Anschluss sagte mir die zuständige Sachbearbeiterin, dass ein Augenarzt den Einzelfall bewerten wird und mir im Anschluss mitgeteilt wird, ob die Beihilfefähigkeit für meine Sehschwäche gegeben ist.
2 Wochen später wurde der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und seit dem bekomme ich die Monatslinsen regelmäßig ohne etwaige Abzüge etc. (keine 2Jahresgrenze o.Ä.) erstattet.
Anscheinend hat es was mit der Sehschwäche, zumindest in Mecklenburg-Vorpommern, zu tun. Der Regelfall ist nämlich, dass Linsen nicht erstattungsfähig sind.