Hallo zusammen,
ich werde zeitnah eine TV-H 13 Stelle antreten und möchte mir meine Berufserfahrung anrechnen lassen.
Auf Rückfrage hieß es, dass Pratika nur angerechnet werden können, wenn diese im öffentlichen Dienst absolviert wurden.
Bezüglich der Praktika steht im TV-H Tarifvertrag allerdings:
„Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen für die Praktikantinnen/Praktikanten des Landes Hessen oder entsprechender Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.“ – § 16 Absatz 2.
Ferner steht in der Protokolländerung von § 16 Absatz 2 (14. Oktober 2021):
„Dagegen können auch hier Zeiten eines Berufspraktikums im Sinne des TVPöD berücksichtigt werden.“
Wie stellt sich hier der genaue Sachverhalt da?
Mit freundlichen Grüßen