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Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?
Schokobon:
Kindergeld wird auf den Leistungsanspruch angerechnet wohingegen man es auf das Arbeitsentgelt on top erhält.
Ist in der Berechnung oben irgendwie falsch glaub ich
Bastel:
--- Zitat von: Schokobon am 14.09.2022 23:39 ---Kindergeld wird auf den Leistungsanspruch angerechnet wohingegen man es auf das Arbeitsentgelt on top erhält.
Ist in der Berechnung oben irgendwie falsch glaub ich
--- End quote ---
Nein, Kindergeld hat er richtigerweise nicht berücksichtigt.
Bastel:
--- Zitat von: Opa am 14.09.2022 22:32 ---Eine E9c Stufe 3 würde schon reichen und da ist die Jahressonderzahlung noch nicht berücksichtigt.
--- End quote ---
Die JSZ kann man dann für die GEZ, KITA und ggf. Schulausflüge verwenden. Ob das reicht?
Das muss ich mal unseren E6ern erzählen. Anstatt jeden morgen um sechs aufzustehen, sollten sie sich lieber paaren und zuhause bleiben.
WasDennNun:
Die höhe des Bürgergeldes ist doch nicht das Problem.
Das Problem ist doch, dass wenn man arbeiten geht, der GAP verschwindet niedrig ist, wenn man Aufstocker ist.
Wenn man da 50% Freibetrag hätte oder min 500€ mehr Netto oder so was, dann würden zwar locker die hälfte der Menschen mit 2-3 Kinder Bürgergeld beziehen, aber so what…. ???
Kaiser80:
--- Zitat von: Bob Kelso am 14.09.2022 22:18 ---
Bürgergeld
Kind bis 5: 318
Kind bis 13: 348
Kind bis 17 : 420
--- End quote ---
Ich bin nicht so 100 %im Thema, mich interressiert dennoch, warum im Steuerrecht bspw. der Kinderfreibetrag bzw das Aquivaalänt Kindergeld mit zunehmenden Alter des Kindes nicht ansteigt, im Leistungsbezug allerdings schon. Das is doch bar jeder Logik oder kann mir einer vom Fach den Grund erklären??
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