Autor Thema: Jubiläumsdienstzeit  (Read 1805 times)

Ichweißnix

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Jubiläumsdienstzeit
« am: 25.08.2022 10:56 »
Hallo an alle,
ich hätte mal eine Frage. Ich habe 1997 die Ausbildung begonnen. Damals konnte ich irgendwann einen Antrag stellen, dass meine Ausbildungszeit zur Jubiläumsdienstzeit gezählt wird, das habe ich gemacht.
Nach einem Arbeitgeberwechsel wurde mir mitgeteilt, dass meine Ausbildungszeit durch den AG-Wechsel jetzt nicht mehr zur Jubiläumszeit zählt. Ja ist dann halt so.....
Jetzt bekomme ich einen Brief, dass ich ja dieses Jahr 25jähriges habe. Das heißt die Ausbildungszeit wurde jetzt ja doch gezählt. Was stimmt denn nun?
Zur Erklärung: Ich bin seit 1997 (Ausbildung von 1997 - 2000) durchgehend im öD. Ein nahtloser AG-Wechsel von Kommune zu Kommune.

Danke schon mal.

McOldie

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Antw:Jubiläumsdienstzeit
« Antwort #1 am: 25.08.2022 12:14 »
Ich gehe einmal davon aus, dass das frühere Beschäftigungsverhältnis unter den Geltungsbereich des BAT fiel.
Damals konnten Ausbildungszeiten auf die Jubiläumsdienstzeit angerechnet werden.
Jetzt findet § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD Anwendung "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber
als Beschäftigungszeit anerkannt. "
Insoweit hast du dieses Jahr 25-jähriges Dienstjubiläum