Hallo liebes Forum,
zum Thema Berufs- und/oder Dienstunfähigkeit wurde ja schon mehrfach berichtet, eine Antwort auf folgende Fragestellung fand ich jedoch nicht:
Ein Kollege schloss während seiner Zeit als Angestellter eine BU ab. Er ist nunmehr Beamter auf Lebenszeit und überlegt, ob nicht eine DU die bessere Wahl für ihn wäre. Er ist kein reiner "Schreibtischtäter" sondern oft im Aussendienst tätig. Sollte er dazu körperlich nicht mehr in der Lage sein, wäre er wohl berufsunfähig. In diesem Fall bestünde aber ja die Möglichkeit, dass sein Dienstherr ihm (ggfs. mit Zustimmung) eine andere evtl. auch geringerwertige Tätigkeit überträgt, um eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden.
Würde in einem solchen Fall die BU trotzdem zahlen (er kann ja die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben), auch wenn keine Dienstunfähigkeit vorliegt?