Das kann der Arbeitgeber ja nicht sagen, denn die Eingruppierung ist den Arbeitsvertragsparteien entzogen. Sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Der Arbeitgeber kann lediglich die Rechtsmeinung äußern, in welcher Entgeltgruppe Du eingruppiert seist. Das berührt die Eingruppierung an sich nicht. Deshalb gibt es auch keine "Eingruppierungsüberprüfung" durch den Arbeitgeber, weil er über diese nicht entscheidet. Unterscheidet sich Deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung von der des Arbeitgebers, bleibt nur, entweder damit zu leben oder durch Eingruppierungsfeststellungsklage gerichtlich feststellen zu lassen, welche Eingruppierung vorliegt.