Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fristen für Eingruppierungsüberprüfung
Organisator:
Ich hatte mal gehört, das Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine Kosten verursachen. Was wäre denn an Kosten zu erwarten?
JesuisSVA:
Das hängt ganz wesentlich vom Streitwert ab.
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