Vielen Dank für eure Antworten!
Einfach den Stift fallen lassen funktioniert leider bei dieser Tätigkeit nicht so wirklich. Ich möchte ja auch sehr gern die höherwertigen Tätigkeiten ausüben, aber natürlich dafür auch bezahlt werden. Ich habe bereits einen Termin mit meinem Chef angesetzt, um das weitere Vorgehen zu klären.
§13 vom Tarifvertrag ("Ist der/dem Beschäftigten eine andere, höherwertige Tätigkeit nicht übertragen wor-
den, hat sich aber die ihr/ihm übertragene Tätigkeit (§ 12 Absatz 1 Satz 3) nicht nur
vorübergehend derart geändert, dass sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als
ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe entspricht (§ 12 Absatz 1 Satz 4 bis
, und hat
die/der Beschäftigte die höherwertige Tätigkeit ununterbrochen sechs Monate lang
ausgeübt, ist sie/er mit Beginn des darauffolgenden Kalendermonats in der höheren
Entgeltgruppe eingruppiert.") greift hier aber nicht, oder?