Autor Thema: Höhergruppierung EG9a m.D in EG10 g.D. erst nach 1 Jahr möglich?  (Read 1512 times)

Fidi06

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Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe.

Plan meiner Vorgesetzten war es, mich mit Aufgaben und entsprechender TDB direkt von EG9a in EG10 höher zu gruppieren. Meine Stelle wurde entsprechend angehoben und das Ministerium hat dies auch bewilligt.

1.) Meine Personalabt. ist der Auffassung, dass ich von meiner aktuellen EG9a mittler Dienst, erst ein Jahr in EG9b gehobener Dienst sein muss, um dann in die EG10 wechseln zu können.
Ich habe nirgendwo im TV-L eine solche "Jahresfrist" gefunden. Wisst ihr etwas dazu??

2.) Weiter meint meine Personalabt., dass ich bei der Höhergruppierung von EG9a in EG9b keine Stufe verliere. Das ist doch gem. §17 (4) TV-L nicht korrekt oder??

Vielen Dank.




JesuisSVA

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Es gibt bei Tarifbeschäftigten keinen mD oder gD.

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Eingruppierung ist nicht dem Willen des Arbeitgebers unterworfen.

Tagelöhner

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Hier ist offensichtlich mal wieder Unfähigkeit in Person aber dank "Bestenauslese" im Beamtenverhältnis am Werk und es werden (gesetzliche) Vorgaben aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 auf den Tarifbereich übertragen und angewendet.

In meiner Berufszeit sind mir sogar schon verbeamtete Entscheidungsträger untergekommen, die einige der wenigen nachteiligen Regelungen aus ihrem Dienstverhältnis auf angestelltes Personal anwenden, um die eigene Zunft nicht zu verärgern und da sie ja ebenfalls dadurch benachteiligt wurden.

Isie

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Eine solche Jahresfrist gibt es nicht. Du bist in der Entgeltgruppe eingruppiert, der die von dir dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Wenn die Tätigkeitsmerkmale der betreffenden Entgeltgruppe persönliche Voraussetzungen fordern, die du nicht erfüllst, bist du in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Du wirst der Stufe zugeordnet, in der du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt bekommst, mindestens aber der Stufe 2.

WasDennNun

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Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe.

Plan meiner Vorgesetzten war es, mich mit Aufgaben und entsprechender TDB direkt von EG9a in EG10 höher zu gruppieren. Meine Stelle wurde entsprechend angehoben und das Ministerium hat dies auch bewilligt.

1.) Meine Personalabt. ist der Auffassung, dass ich von meiner aktuellen EG9a mittler Dienst, erst ein Jahr in EG9b gehobener Dienst sein muss, um dann in die EG10 wechseln zu können.
Ich habe nirgendwo im TV-L eine solche "Jahresfrist" gefunden. Wisst ihr etwas dazu??

2.) Weiter meint meine Personalabt., dass ich bei der Höhergruppierung von EG9a in EG9b keine Stufe verliere. Das ist doch gem. §17 (4) TV-L nicht korrekt oder??

Vielen Dank.
Ich würde eine Klage wegen Betruges einreichen, wenn soviel Inkompetenz vorliegt.

Fidi06

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Vielen Dank an alle die geantwortet haben.
Es sieht so aus, als ob es nun doch alles möglich ist.

WasDennNun

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Vielen Dank an alle die geantwortet haben.
Es sieht so aus, als ob es nun doch alles möglich ist.
Dann doch kein Betrug, sondern nur Inkompetenz ;D