Autor Thema: Keine Zulage möglich bei EG 9a?  (Read 3017 times)

VerwaltungsTiffi

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Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« am: 26.08.2022 13:40 »
Hallo zusammen,
Hilfe!  :D

Mit EG 9a bin ich im MD jetzt am Ende der Fahnenstange angelangt, was grundsätzlich erstmal in Ordnung ist.  :)
Jetzt bin ich allerdings gefragt worden, ob ich die TL übernehmen möchte, bei gleicher Entgeltstufe. Natürlich habe ich nachgefragt, ob es die Möglichkeit einer Zulage gibt. Klare Antwort: Nein!

Das ist jetzt meine Frage.  ::)
Gibt es für eine höhere Tätigkeit, die zusätzliche Arbeit zur eigentlichen Stelle bedeutet, wirklich keine Möglichkeit einer Zulage?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein kann.
Liebe Grüße und vielen Dank....  :)

JesuisSVA

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #1 am: 26.08.2022 13:50 »
Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen mD. Eine Zulage gäbe es für eine nur vorübergehend auszuübende höherwertigeTätigkeit oder eine höherwertige Tätigkeit, die aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht zu einer höheren Eingruppierung führt. Eine nichteingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung könnte der Arbeitgeber grundsätzlich auch im Rahmen seines Direktionsrechts einseitig verfügen.

WasDennNun

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #2 am: 26.08.2022 13:51 »
Was ist MD?
Im TVöD Kommune gibt es in der Tat keine Zulagemöglichkeiten wie vergleichsweise im TV-L mit dem §16.5

Die Fahnenstange ist im TVöD für jeden Mitarbeiter, unabhängig von seiner Ausbildung, bei EG14 zu Ende.
Es kommt ja alleinig auf die Tätigkeiten an, die Übertragen werden, darin besteht ja der elementare Unterschied zum Beamtentum, die anders lautende Lügen verbreiten.

Rumo1895

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #3 am: 26.08.2022 13:57 »
Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen mD. Eine Zulage gäbe es für eine nur vorübergehend auszuübende höherwertigeTätigkeit oder eine höherwertige Tätigkeit, die aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht zu einer höheren Eingruppierung führt. Eine nichteingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung könnte der Arbeitgeber grundsätzlich auch im Rahmen seines Direktionsrechts einseitig verfügen.

Wobei ja eine interessante Frage wäre ob die Übernahme einer Teamleitung Tätigkeiten umfasst die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung darstellen.

WasDennNun

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #4 am: 26.08.2022 14:22 »
Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?

Ich denke grundsätzlich nicht.

VerwaltungsTiffi

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #5 am: 26.08.2022 14:24 »
Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich auf einzelne Beiträge antworten kann.  :-[ Daher jetzt einfach mal so.

Grundsätzlich habe ich eine Stellenbeschreibung mit definierten Aufgaben. Derzeit sind keine Führungsaufgaben enthalten. Die soll ich übernehmen, d.h. Arbeiten delegieren, überwachen, Gespräche führen und z.B. die SLB.
Weiterhin hieß es, dass andere TL A8/EG8 bekommen. Das ist m.M.n. kein Argument, weil es genauso andere gibt, die höher bewertet sind.  ;)

Ist es keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, wenn ich so viel mehr Verantwortung übernehme?  ???

WasDennNun

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #6 am: 26.08.2022 14:34 »

Tätigkeiten die höher als 9a sind müssen folgendes Kriterium erfüllen
Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?
Verantwortung sehe ich da nicht als tarifliches Merkmal.
Auch sehe ich nicht, dass du mit der Teamleitung mehr Verantwortung hättest.
Du "verwaltest" doch "nur" ein paar Menschen.
Wo ist da für dieses Handeln mehr Verantwortung zu sehen.
Die Verantwortung liegt doch bei denen Kollegen, dass sie korrekt und richtig arbeiten.
Und deiner Verantwortung darin, dass Team zu leiten und Arbeitseinsätze, Vertretungen etc. zu steuern und planen.
Ein mehr an Verantwortung kann ich da beim besten Willen nicht sehen, eher weniger.

VerwaltungsTiffi

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #7 am: 26.08.2022 14:46 »
Ok, weniger sehe ich da jetzt aber ehrlich gesagt nicht. Ich habe jetzt null Verantwortung, außer für meine Arbeit.
Ebenso wenig beurteile und überwache ich meine Kollegen, noch habe ich Führungskompetenz (Weisungsbefugnis. o.ä.)

 

Tätigkeiten die höher als 9a sind müssen folgendes Kriterium erfüllen
Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?
Verantwortung sehe ich da nicht als tarifliches Merkmal.
Auch sehe ich nicht, dass du mit der Teamleitung mehr Verantwortung hättest.
Du "verwaltest" doch "nur" ein paar Menschen.
Wo ist da für dieses Handeln mehr Verantwortung zu sehen.
Die Verantwortung liegt doch bei denen Kollegen, dass sie korrekt und richtig arbeiten.
Und deiner Verantwortung darin, dass Team zu leiten und Arbeitseinsätze, Vertretungen etc. zu steuern und planen.
Ein mehr an Verantwortung kann ich da beim besten Willen nicht sehen, eher weniger.

WasDennNun

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #8 am: 26.08.2022 15:02 »
Ok, weniger sehe ich da jetzt aber ehrlich gesagt nicht. Ich habe jetzt null Verantwortung, außer für meine Arbeit.
Ebenso wenig beurteile und überwache ich meine Kollegen, noch habe ich Führungskompetenz (Weisungsbefugnis. o.ä.)

 

Tätigkeiten die höher als 9a sind müssen folgendes Kriterium erfüllen
Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?
Verantwortung sehe ich da nicht als tarifliches Merkmal.
Auch sehe ich nicht, dass du mit der Teamleitung mehr Verantwortung hättest.
Du "verwaltest" doch "nur" ein paar Menschen.
Wo ist da für dieses Handeln mehr Verantwortung zu sehen.
Die Verantwortung liegt doch bei denen Kollegen, dass sie korrekt und richtig arbeiten.
Und deiner Verantwortung darin, dass Team zu leiten und Arbeitseinsätze, Vertretungen etc. zu steuern und planen.
Ein mehr an Verantwortung kann ich da beim besten Willen nicht sehen, eher weniger.
Das weniger war auch überspitz von mir dargestellt.
Wenn man ein Team leitet, dann hat man auch weiterhin null Verantwortung, außer für seine Arbeit.
Oder wie sehen die Konsequenzen für dich und deinem MA aus, wenn der Mitarbeiter seine Ziele nicht erreicht?

JesuisSVA

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #9 am: 26.08.2022 15:47 »
Wer eine Organisationseinheit leitet, verantwortet die Arbeitsergebnisse dieser Organisationseinheit und damit die Arbeitsergebnisse Dritter. Ob das konkrete Konsequenzen hat, ist dabei egal. Wer die Arbeitsergebnisse Dritter nicht verantwortet, leitet auch nichts, sondern zeichnet Urlaubsanträge ab.

Maßgeblich für die Fragestellerin ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt. Es wurde nichts vorgetragen, das dies auch nur vermuten ließe. Soweit auf andere Leitungsstellen verwiesen wird, bei denen der Arbeitgeber eine E8 vermutet, so sei auf einen zumindest im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale anzunehmenden Irrtum verwiesen, da ja von einem einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungsstellen auszugehen ist. Übrigens eben gerade von der dauerhaften Verwantortung für die Arbeitsergebnisse Dritter.

VerwaltungsTiffi

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #10 am: 26.08.2022 16:09 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Was wären denn relevante Tätigkeitsmerkmale für eine höherwertige Tätigkeit, die ich anführen könnte bzw. die sich von einer "normalen" SB-Tätigkeit abheben?
Vielleicht sind sie ja tatsächlich nicht Inhalt, der mir angebotenen TL-Funktion?  :(

Wer eine Organisationseinheit leitet, verantwortet die Arbeitsergebnisse dieser Organisationseinheit und damit die Arbeitsergebnisse Dritter. Ob das konkrete Konsequenzen hat, ist dabei egal. Wer die Arbeitsergebnisse Dritter nicht verantwortet, leitet auch nichts, sondern zeichnet Urlaubsanträge ab.

Maßgeblich für die Fragestellerin ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt. Es wurde nichts vorgetragen, das dies auch nur vermuten ließe. Soweit auf andere Leitungsstellen verwiesen wird, bei denen der Arbeitgeber eine E8 vermutet, so sei auf einen zumindest im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale anzunehmenden Irrtum verwiesen, da ja von einem einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungsstellen auszugehen ist. Übrigens eben gerade von der dauerhaften Verwantortung für die Arbeitsergebnisse Dritter.

WasDennNun

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #11 am: 26.08.2022 17:21 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Was wären denn relevante Tätigkeitsmerkmale für eine höherwertige Tätigkeit, die ich anführen könnte bzw. die sich von einer "normalen" SB-Tätigkeit abheben?
Wie schon geschrieben: Tätigkeitsmerkmale  die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern führen von der 9a zur 9b

Wenn deine SB die du leiten sollst unterschiedlichstem Themenbereichen bearbeiten, dann könnte gründliche, umfassende Fachkenntnisse dafür notwendig sein.

VerwaltungsTiffi

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #12 am: 26.08.2022 21:15 »
Vielen Dank für den Austausch!  :)

Ich werde mir mal Gedanke machen, ob ich das Angebot annehme, auch ohne weitere Vergütung.  ::)

JesuisSVA

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #13 am: 26.08.2022 21:32 »
Sofern sich die Eingruppierung nicht ändert, bedarf der Arbeitgeber Deines Einverständnisses nicht.

MoinMoin

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Antw:Keine Zulage möglich bei EG 9a?
« Antwort #14 am: 26.08.2022 23:15 »
Vielen Dank für den Austausch!  :)

Ich werde mir mal Gedanke machen, ob ich das Angebot annehme, auch ohne weitere Vergütung.  ::)
Das steht dir ja aber eben nicht zu, sondern ist nur ein nettes Angebot von deinem AG, dass er dich fragt.
Denn wenn er dich fragen muss, dann muss er dir auch mehr bezahlen.
Wenn er dich nicht fragen muss (weil eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung) dann kannst du überlegen wie du willst, du musst dann den Job übernehmen, wenn der AG es dir sagt.