Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Zulage möglich bei EG 9a?
VerwaltungsTiffi:
Hallo zusammen,
Hilfe! :D
Mit EG 9a bin ich im MD jetzt am Ende der Fahnenstange angelangt, was grundsätzlich erstmal in Ordnung ist. :)
Jetzt bin ich allerdings gefragt worden, ob ich die TL übernehmen möchte, bei gleicher Entgeltstufe. Natürlich habe ich nachgefragt, ob es die Möglichkeit einer Zulage gibt. Klare Antwort: Nein!
Das ist jetzt meine Frage. ::)
Gibt es für eine höhere Tätigkeit, die zusätzliche Arbeit zur eigentlichen Stelle bedeutet, wirklich keine Möglichkeit einer Zulage?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein kann.
Liebe Grüße und vielen Dank.... :)
JesuisSVA:
Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen mD. Eine Zulage gäbe es für eine nur vorübergehend auszuübende höherwertigeTätigkeit oder eine höherwertige Tätigkeit, die aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht zu einer höheren Eingruppierung führt. Eine nichteingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung könnte der Arbeitgeber grundsätzlich auch im Rahmen seines Direktionsrechts einseitig verfügen.
WasDennNun:
Was ist MD?
Im TVöD Kommune gibt es in der Tat keine Zulagemöglichkeiten wie vergleichsweise im TV-L mit dem §16.5
Die Fahnenstange ist im TVöD für jeden Mitarbeiter, unabhängig von seiner Ausbildung, bei EG14 zu Ende.
Es kommt ja alleinig auf die Tätigkeiten an, die Übertragen werden, darin besteht ja der elementare Unterschied zum Beamtentum, die anders lautende Lügen verbreiten.
Rumo1895:
--- Zitat von: JesuisSVA am 26.08.2022 13:50 ---Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen mD. Eine Zulage gäbe es für eine nur vorübergehend auszuübende höherwertigeTätigkeit oder eine höherwertige Tätigkeit, die aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht zu einer höheren Eingruppierung führt. Eine nichteingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung könnte der Arbeitgeber grundsätzlich auch im Rahmen seines Direktionsrechts einseitig verfügen.
--- End quote ---
Wobei ja eine interessante Frage wäre ob die Übernahme einer Teamleitung Tätigkeiten umfasst die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung darstellen.
WasDennNun:
Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?
Ich denke grundsätzlich nicht.
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