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Keine Zulage möglich bei EG 9a?

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VerwaltungsTiffi:
Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich auf einzelne Beiträge antworten kann.  :-[ Daher jetzt einfach mal so.

Grundsätzlich habe ich eine Stellenbeschreibung mit definierten Aufgaben. Derzeit sind keine Führungsaufgaben enthalten. Die soll ich übernehmen, d.h. Arbeiten delegieren, überwachen, Gespräche führen und z.B. die SLB.
Weiterhin hieß es, dass andere TL A8/EG8 bekommen. Das ist m.M.n. kein Argument, weil es genauso andere gibt, die höher bewertet sind.  ;)

Ist es keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, wenn ich so viel mehr Verantwortung übernehme?  ???

WasDennNun:

Tätigkeiten die höher als 9a sind müssen folgendes Kriterium erfüllen
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2022 14:22 ---Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?

--- End quote ---
Verantwortung sehe ich da nicht als tarifliches Merkmal.
Auch sehe ich nicht, dass du mit der Teamleitung mehr Verantwortung hättest.
Du "verwaltest" doch "nur" ein paar Menschen.
Wo ist da für dieses Handeln mehr Verantwortung zu sehen.
Die Verantwortung liegt doch bei denen Kollegen, dass sie korrekt und richtig arbeiten.
Und deiner Verantwortung darin, dass Team zu leiten und Arbeitseinsätze, Vertretungen etc. zu steuern und planen.
Ein mehr an Verantwortung kann ich da beim besten Willen nicht sehen, eher weniger.

VerwaltungsTiffi:
Ok, weniger sehe ich da jetzt aber ehrlich gesagt nicht. Ich habe jetzt null Verantwortung, außer für meine Arbeit.
Ebenso wenig beurteile und überwache ich meine Kollegen, noch habe ich Führungskompetenz (Weisungsbefugnis. o.ä.)

 
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2022 14:34 ---
Tätigkeiten die höher als 9a sind müssen folgendes Kriterium erfüllen
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2022 14:22 ---Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?

--- End quote ---
Verantwortung sehe ich da nicht als tarifliches Merkmal.
Auch sehe ich nicht, dass du mit der Teamleitung mehr Verantwortung hättest.
Du "verwaltest" doch "nur" ein paar Menschen.
Wo ist da für dieses Handeln mehr Verantwortung zu sehen.
Die Verantwortung liegt doch bei denen Kollegen, dass sie korrekt und richtig arbeiten.
Und deiner Verantwortung darin, dass Team zu leiten und Arbeitseinsätze, Vertretungen etc. zu steuern und planen.
Ein mehr an Verantwortung kann ich da beim besten Willen nicht sehen, eher weniger.

--- End quote ---

WasDennNun:

--- Zitat von: VerwaltungsTiffi am 26.08.2022 14:46 ---Ok, weniger sehe ich da jetzt aber ehrlich gesagt nicht. Ich habe jetzt null Verantwortung, außer für meine Arbeit.
Ebenso wenig beurteile und überwache ich meine Kollegen, noch habe ich Führungskompetenz (Weisungsbefugnis. o.ä.)

 
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2022 14:34 ---
Tätigkeiten die höher als 9a sind müssen folgendes Kriterium erfüllen
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2022 14:22 ---Du meinst, ob Teamleitung gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert?

--- End quote ---
Verantwortung sehe ich da nicht als tarifliches Merkmal.
Auch sehe ich nicht, dass du mit der Teamleitung mehr Verantwortung hättest.
Du "verwaltest" doch "nur" ein paar Menschen.
Wo ist da für dieses Handeln mehr Verantwortung zu sehen.
Die Verantwortung liegt doch bei denen Kollegen, dass sie korrekt und richtig arbeiten.
Und deiner Verantwortung darin, dass Team zu leiten und Arbeitseinsätze, Vertretungen etc. zu steuern und planen.
Ein mehr an Verantwortung kann ich da beim besten Willen nicht sehen, eher weniger.

--- End quote ---

--- End quote ---
Das weniger war auch überspitz von mir dargestellt.
Wenn man ein Team leitet, dann hat man auch weiterhin null Verantwortung, außer für seine Arbeit.
Oder wie sehen die Konsequenzen für dich und deinem MA aus, wenn der Mitarbeiter seine Ziele nicht erreicht?

JesuisSVA:
Wer eine Organisationseinheit leitet, verantwortet die Arbeitsergebnisse dieser Organisationseinheit und damit die Arbeitsergebnisse Dritter. Ob das konkrete Konsequenzen hat, ist dabei egal. Wer die Arbeitsergebnisse Dritter nicht verantwortet, leitet auch nichts, sondern zeichnet Urlaubsanträge ab.

Maßgeblich für die Fragestellerin ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt. Es wurde nichts vorgetragen, das dies auch nur vermuten ließe. Soweit auf andere Leitungsstellen verwiesen wird, bei denen der Arbeitgeber eine E8 vermutet, so sei auf einen zumindest im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale anzunehmenden Irrtum verwiesen, da ja von einem einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungsstellen auszugehen ist. Übrigens eben gerade von der dauerhaften Verwantortung für die Arbeitsergebnisse Dritter.

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