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Keine Zulage möglich bei EG 9a?

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VerwaltungsTiffi:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Was wären denn relevante Tätigkeitsmerkmale für eine höherwertige Tätigkeit, die ich anführen könnte bzw. die sich von einer "normalen" SB-Tätigkeit abheben?
Vielleicht sind sie ja tatsächlich nicht Inhalt, der mir angebotenen TL-Funktion?  :(


--- Zitat von: JesuisSVA am 26.08.2022 15:47 ---Wer eine Organisationseinheit leitet, verantwortet die Arbeitsergebnisse dieser Organisationseinheit und damit die Arbeitsergebnisse Dritter. Ob das konkrete Konsequenzen hat, ist dabei egal. Wer die Arbeitsergebnisse Dritter nicht verantwortet, leitet auch nichts, sondern zeichnet Urlaubsanträge ab.

Maßgeblich für die Fragestellerin ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt. Es wurde nichts vorgetragen, das dies auch nur vermuten ließe. Soweit auf andere Leitungsstellen verwiesen wird, bei denen der Arbeitgeber eine E8 vermutet, so sei auf einen zumindest im Bereich der allg. Tätigkeitsmerkmale anzunehmenden Irrtum verwiesen, da ja von einem einheitlichen Arbeitsvorgang bei Leitungsstellen auszugehen ist. Übrigens eben gerade von der dauerhaften Verwantortung für die Arbeitsergebnisse Dritter.

--- End quote ---

WasDennNun:

--- Zitat von: VerwaltungsTiffi am 26.08.2022 16:09 ---Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Was wären denn relevante Tätigkeitsmerkmale für eine höherwertige Tätigkeit, die ich anführen könnte bzw. die sich von einer "normalen" SB-Tätigkeit abheben?

--- End quote ---
Wie schon geschrieben: Tätigkeitsmerkmale  die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern führen von der 9a zur 9b

Wenn deine SB die du leiten sollst unterschiedlichstem Themenbereichen bearbeiten, dann könnte gründliche, umfassende Fachkenntnisse dafür notwendig sein.

VerwaltungsTiffi:
Vielen Dank für den Austausch!  :)

Ich werde mir mal Gedanke machen, ob ich das Angebot annehme, auch ohne weitere Vergütung.  ::)

JesuisSVA:
Sofern sich die Eingruppierung nicht ändert, bedarf der Arbeitgeber Deines Einverständnisses nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: VerwaltungsTiffi am 26.08.2022 21:15 ---Vielen Dank für den Austausch!  :)

Ich werde mir mal Gedanke machen, ob ich das Angebot annehme, auch ohne weitere Vergütung.  ::)

--- End quote ---
Das steht dir ja aber eben nicht zu, sondern ist nur ein nettes Angebot von deinem AG, dass er dich fragt.
Denn wenn er dich fragen muss, dann muss er dir auch mehr bezahlen.
Wenn er dich nicht fragen muss (weil eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung) dann kannst du überlegen wie du willst, du musst dann den Job übernehmen, wenn der AG es dir sagt.

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