Autor Thema: Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag  (Read 6069 times)

Hanibal

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Hallo Zusammen,
da ich aus der Wirtschaft komme, kenne ich mich im öffentlichen Dienst nicht gut aus. Ich habe eine Stellenzusage bekommen inkl. von der Bezirksregierung die Zusage schriftlich vorbehaltlich der Zustimmung vom Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten. Ich muss nächste Woche kündigen und habe einen Arbeitsvertrag noch nicht bekommen. Allerdings einen ganzen Packen mit Papierkram den ich ausfüllen sollte und zur Bezirksregierung schicken sollte. Was ich auch gemacht habe.

Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen. Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?

Hinzu bekomme ich einen Vollzeitvertrag möchte aber in Teilzeitarbeiten. Wie und wann beantrage ich eine Teilzeit? Sollte man dieses  im Vorfeld der Bezirksregierung mitteilen?

Kann ich mich auf diese o.g. Zusage verlassen oder kann die Bezirksregierung noch zurücktreten? Falls ich den Vertrag bis nächste Woche nicht habe, muss ich dennoch kündigen . Sonst klappt das mit dem Einstellungstermin nicht mehr.

Wer kann hier helfen?

Danke Vorab :)

WasDennNun

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #1 am: 26.08.2022 14:18 »
Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen.
Das ist eine dreiste Lüge!
Zitat
Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?
Ja, Anerkennung von förderlichen Zeiten §16.2 oder Zulage (bis zu plus 2 Stufen) nach §16.5
Ersteres muss vor Verrtagsunterschrift ausgehandelt und sollte im Vertrag fixiert werden, letzteres kann der AG jederzeit zahlen.

Zitat
Kann ich mich auf diese o.g. Zusage verlassen oder kann die Bezirksregierung noch zurücktreten? Falls ich den Vertrag bis nächste Woche nicht habe, muss ich dennoch kündigen . Sonst klappt das mit dem Einstellungstermin nicht mehr.
Ich würde nicht kündigen, außer wenn du mit den obigen Vertragsbedingungen einverstanden bist.

Organisator

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #2 am: 26.08.2022 14:34 »
Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen. Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?

Hinzu bekomme ich einen Vollzeitvertrag möchte aber in Teilzeitarbeiten. Wie und wann beantrage ich eine Teilzeit? Sollte man dieses  im Vorfeld der Bezirksregierung mitteilen?

Tariflich gibt es hinsichtlich der Stufe einiges an Möglichkeiten - siehe den Post von WDN. Du musst nur verdeutlichen, dass du nicht bereit bist, in Stufe 1 anzufangen. Der AG kann tariflich mehr anbieten, muss es aber nicht.

Teilzeitwunsch würde ich schon vorab besprechen.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #3 am: 26.08.2022 14:35 »
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin hier echt etwas grün , was die Struktur im TV-L angeht. Ich war auch etwas irritiert, dass erst Tonnen an Papier ausgefüllt werden muss bevor man einen Vertrag erhält.

Kann ich mich auf die Zusage, wie beschrieben der Bezirksregierung verlassen? Oder kann hier dennoch zurückgezogen werden. Z.B. die wird uns zu anstrengend. Immerhin musste ich schon viele Telefonate führen bezüglich der Einstellung.

Die Stelle ist in 9b eingruppiert.

Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Stufe?

Wie ist das mit der Teilzeitbeschäftigung. Muss ich dies schon ankündigen, dass ich die volle Stelle nehme und anschliessend einen Antrag auf Teilzeit stelle? Wann kann ich den Antrag stellen.

Ich war wirklich entsetzt , dass mir nur die Stufe 1 zugesagt worden ist. Immerhin sollte es wohl genau die Tätigkeiten sein die in der Stellenanzeige stehen.

Mit dem Personalrat habe ich auch gesprochen, auch die waren der Meinung bei Neueinstellung nur Stufe I .

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #4 am: 26.08.2022 14:39 »
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?

Und wann kann ich den Antrag genau stellen?

Welche Stufe wäre realistisch. Meiner Meinung Stufe 2 müsste es schon sein.

Finde das System recht unflexibel

WasDennNun

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #5 am: 26.08.2022 15:11 »
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?

Und wann kann ich den Antrag genau stellen?

Welche Stufe wäre realistisch. Meiner Meinung Stufe 2 müsste es schon sein.

Finde das System recht unflexibel
Das System ist maximal flexibel, da man dir zwischen Stufe 1 und Stufe 6 alles gewähren kann.
Wenn du sagst: Ich komme nur für die Stufe X, dann kann der AG sagen: OK, wir haben keine alternative als dich und du hast förderliche Zeiten (bei 30 Jahren Berufserfahrung ja locker darstellbar), also geben wir dir die Stufe X.
Das ist tariflich das normalste der Welt, wenn da nicht die (Beamten?)Versager im Personalrat / Personalstelle wären.
Allerdings kann ("muss") der Ag dir sagen, nö: Wir stellen dich nur zu Stufe 1 ein, weil wir haben andere annähernd gleich gute Bewerber, die für diese Stufe kommen würden.

Die pauschale Aussage: Bei Neueinstellung nur Stufe I ist definitiv falsch und Unsinn und gelogen.
Denn bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von 1 oder mehr Jahren bist du in Stufe 2 oder 3 eingestellt. Das ist kein Wünschdirwas vom AG, sondern Tarifrecht.
Die förderlichen Zeiten sind eine kann Regelung.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #6 am: 26.08.2022 15:18 »
Also verstehe ich das Richtig, die Bezirksregierung kann die Zusage jetzt auch ohne Vertrag erst einmal nicht zurückziehen.

Allerdings müssten wir uns bei der Stufe einig werden?

Mir wurde geschrieben.
Anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse wurde die Einstufung geprüft. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sind nicht gleichartig zu den ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten. Folglich werden Sie in der Stufe 1 TV-L eingestuft.

WasDennNun

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #7 am: 26.08.2022 15:24 »
Also verstehe ich das Richtig, die Bezirksregierung kann die Zusage jetzt auch ohne Vertrag erst einmal nicht zurückziehen.

Allerdings müssten wir uns bei der Stufe einig werden?

Mir wurde geschrieben.
Anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse wurde die Einstufung geprüft. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sind nicht gleichartig zu den ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten. Folglich werden Sie in der Stufe 1 TV-L eingestuft.
Das ist die nicht Anerkennung der Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung.
So weit so gut.
Hat aber nichts mit der kann Regelung der förderlichen Zeiten zu tun, die du einfordern musst: Vor Vertragsabschluss, da sie nur gewährt werden kann, wenn Personalbedarf besteht:
§16.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist


Wenn du unterschrieben hast, besteht ja kein Bedarf mehr :P

Ob sie ihr Angebot zurückziehen können, vermag ich nicht zu beurteilen, ist auf alle Fälle nicht üblich.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #8 am: 26.08.2022 15:34 »
Bis jetzt habe ich noch keinen Vertrag vorliegen.

Die Dame die die Einstufung vorgenommen hat, ist leider auch neu. Sie hat hier keinerlei entgegenkommen signalisiert.
Alleine schon Wirtschaft zu Schule.

Hinzu kommt, dass in den Arbeitszeugnissen in der Wirtschaft nun nicht drin steht zB.:
ERstellung Statistiken- da ja diese zum täglichen Geschäft gehört
Oder Erfahrung: Outlook, Excel, Word usw.

Echt sehr frustierend das Ganze. Hatte 15 Minuten Telefonat , hat nichts gebracht.

Tagelöhner

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #9 am: 26.08.2022 15:40 »
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?

Das kann er definitiv und deswegen würde ich auch davon abraten, bei Deinem Teilzeitwunsch mit offenen Karten zu spielen bevor das Arbeitsverhältnis tatsächlich beginnt und sogar die Wartezeit (Probezeit) vorbei ist.

Einen Anspruch auf Teilzeit hast Du sowieso erst nach einer gewissen Zeit im bestehenden Arbeitsverhältnis oder bei gewissen z.B. familiären Gründen. Wenn der Arbeitgeber eine Vollzeitkraft einstellen möchte, weil z.B. entsprechender Arbeitsanfall vorherrscht oder Personallücken zu schließen sind, kann das für ihn ja ein Ausschlusskriterium sein sich für Dich zu entscheiden.

Organisator

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #10 am: 26.08.2022 15:44 »
Bis jetzt habe ich noch keinen Vertrag vorliegen.

Die Dame die die Einstufung vorgenommen hat, ist leider auch neu. Sie hat hier keinerlei entgegenkommen signalisiert.
Alleine schon Wirtschaft zu Schule.

Hinzu kommt, dass in den Arbeitszeugnissen in der Wirtschaft nun nicht drin steht zB.:
ERstellung Statistiken- da ja diese zum täglichen Geschäft gehört
Oder Erfahrung: Outlook, Excel, Word usw.

Echt sehr frustierend das Ganze. Hatte 15 Minuten Telefonat , hat nichts gebracht.

Bei der Anerkennung förderlicher Zeiten hat der Arbeitgeber sehr großen Spielraum, er könnte sogar deine Arbeit als Surflehrer auf Hawaii als förderlich anerkennen.

Ich würde dann einfach mal formell an den Arbeitgeber, also die Behördenleitung schreiben, dass du nicht bereit bist, für Stufe 1 zu kommen und was deine Anforderungen sind. Dann wirst du sehen, ob da jemand verhandlungsbereit ist. Wenn nicht - dann bleibst du bei deinem alten Job.

Wenn du sofort in Teilzeit arbeiten möchtest wäre es zweckmäßig, dies sofort kundzutun. Möglicherweise brauchen die jemand in Vollzeit und dann hättest du auch später Schwierigkeiten.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #11 am: 26.08.2022 15:52 »
Mit den förderlichen Zeiten ist ein gute Tip. Mmh, warum die da nicht selber drauf kommen. Ne Stufe 2 sollte doch drin sein :).

Also mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, ich sollte den Vertrag auf Vollzeit unterschreiben (damit ich den Anspruch der Vollzeitstelle habe) und dann später einen Antrag auf Teilzeit stellen.

Wenn der Vertrag direkt auf Teilzeit ausgestellt wird,dann ist der Anspruch auf eine Vollzeitstelle weg.

Das wurde mir als Tip gegeben.

Nur weiss ich jetzt nicht wie ich das umsetzte. Anfangen direkt Antrag, oder nach ein paar Wochen oder Monaten? Oder gibt es eine Stelle wo man dies erfragen kann?

Tagelöhner

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #12 am: 26.08.2022 16:00 »
Die Verantwortlichen können Dir im Vorstellungsgespräch viel erzählen, u.a. um dir auch zu suggerieren, dass keine Vorbehalte gegen Teilzeit vorhanden sind weil sie das offen vielleicht gar nicht kommunizieren möchten. Ich sehe wie gesagt überhaupt keinen Vorteil hier mit offenen Karten zu spielen. Du kannst ja später immer noch in Teilzeit wechseln, verbaust Dir aber ggf. zu Beginn bereits alles.

Je nach Denkweise der verantwortlichen Entscheidungsträger wird Teilzeit vor allem bei männlichen Mitarbeitern ohne vorliegen familiärer Gründe bereits als geringe Motivation o.Ä. ausgelegt.

Einen rechtlichen oder tariflichen Anspruch auf Teilzeit hast Du ohnehin erst nach einer gewissen Zeit oder bei vorliegen familiärer Gründe, der Arbeitgeber kann dein Begehren daher bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ablehnen.

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #13 am: 26.08.2022 16:09 »
Also könnte ich 2 Wochen nach Einstellung einen Antrag auf Teilzeit stellen, da mein Kind erst 7 ist und die 2 Klasse der Grundschule besucht?
Oder wie lange muss ich die Stelle in Vollzeit belegt haben?

Hanibal

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Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
« Antwort #14 am: 26.08.2022 16:10 »
Nachtrag: Die Schule war mit der Teilzeit einverstanden.
Zuständig ist eine Dame bei der Bezirksregierung  für mich