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Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Hanibal:
Hallo Zusammen,
da ich aus der Wirtschaft komme, kenne ich mich im öffentlichen Dienst nicht gut aus. Ich habe eine Stellenzusage bekommen inkl. von der Bezirksregierung die Zusage schriftlich vorbehaltlich der Zustimmung vom Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten. Ich muss nächste Woche kündigen und habe einen Arbeitsvertrag noch nicht bekommen. Allerdings einen ganzen Packen mit Papierkram den ich ausfüllen sollte und zur Bezirksregierung schicken sollte. Was ich auch gemacht habe.
Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen. Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?
Hinzu bekomme ich einen Vollzeitvertrag möchte aber in Teilzeitarbeiten. Wie und wann beantrage ich eine Teilzeit? Sollte man dieses im Vorfeld der Bezirksregierung mitteilen?
Kann ich mich auf diese o.g. Zusage verlassen oder kann die Bezirksregierung noch zurücktreten? Falls ich den Vertrag bis nächste Woche nicht habe, muss ich dennoch kündigen . Sonst klappt das mit dem Einstellungstermin nicht mehr.
Wer kann hier helfen?
Danke Vorab :)
WasDennNun:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 14:10 ---Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen.
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Das ist eine dreiste Lüge!
--- Zitat --- Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?
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Ja, Anerkennung von förderlichen Zeiten §16.2 oder Zulage (bis zu plus 2 Stufen) nach §16.5
Ersteres muss vor Verrtagsunterschrift ausgehandelt und sollte im Vertrag fixiert werden, letzteres kann der AG jederzeit zahlen.
--- Zitat ---Kann ich mich auf diese o.g. Zusage verlassen oder kann die Bezirksregierung noch zurücktreten? Falls ich den Vertrag bis nächste Woche nicht habe, muss ich dennoch kündigen . Sonst klappt das mit dem Einstellungstermin nicht mehr.
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Ich würde nicht kündigen, außer wenn du mit den obigen Vertragsbedingungen einverstanden bist.
Organisator:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 14:10 ---Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen. Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?
Hinzu bekomme ich einen Vollzeitvertrag möchte aber in Teilzeitarbeiten. Wie und wann beantrage ich eine Teilzeit? Sollte man dieses im Vorfeld der Bezirksregierung mitteilen?
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Tariflich gibt es hinsichtlich der Stufe einiges an Möglichkeiten - siehe den Post von WDN. Du musst nur verdeutlichen, dass du nicht bereit bist, in Stufe 1 anzufangen. Der AG kann tariflich mehr anbieten, muss es aber nicht.
Teilzeitwunsch würde ich schon vorab besprechen.
Hanibal:
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin hier echt etwas grün , was die Struktur im TV-L angeht. Ich war auch etwas irritiert, dass erst Tonnen an Papier ausgefüllt werden muss bevor man einen Vertrag erhält.
Kann ich mich auf die Zusage, wie beschrieben der Bezirksregierung verlassen? Oder kann hier dennoch zurückgezogen werden. Z.B. die wird uns zu anstrengend. Immerhin musste ich schon viele Telefonate führen bezüglich der Einstellung.
Die Stelle ist in 9b eingruppiert.
Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Stufe?
Wie ist das mit der Teilzeitbeschäftigung. Muss ich dies schon ankündigen, dass ich die volle Stelle nehme und anschliessend einen Antrag auf Teilzeit stelle? Wann kann ich den Antrag stellen.
Ich war wirklich entsetzt , dass mir nur die Stufe 1 zugesagt worden ist. Immerhin sollte es wohl genau die Tätigkeiten sein die in der Stellenanzeige stehen.
Mit dem Personalrat habe ich auch gesprochen, auch die waren der Meinung bei Neueinstellung nur Stufe I .
Hanibal:
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?
Und wann kann ich den Antrag genau stellen?
Welche Stufe wäre realistisch. Meiner Meinung Stufe 2 müsste es schon sein.
Finde das System recht unflexibel
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