Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
WasDennNun:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 14:39 ---Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?
Und wann kann ich den Antrag genau stellen?
Welche Stufe wäre realistisch. Meiner Meinung Stufe 2 müsste es schon sein.
Finde das System recht unflexibel
--- End quote ---
Das System ist maximal flexibel, da man dir zwischen Stufe 1 und Stufe 6 alles gewähren kann.
Wenn du sagst: Ich komme nur für die Stufe X, dann kann der AG sagen: OK, wir haben keine alternative als dich und du hast förderliche Zeiten (bei 30 Jahren Berufserfahrung ja locker darstellbar), also geben wir dir die Stufe X.
Das ist tariflich das normalste der Welt, wenn da nicht die (Beamten?)Versager im Personalrat / Personalstelle wären.
Allerdings kann ("muss") der Ag dir sagen, nö: Wir stellen dich nur zu Stufe 1 ein, weil wir haben andere annähernd gleich gute Bewerber, die für diese Stufe kommen würden.
Die pauschale Aussage: Bei Neueinstellung nur Stufe I ist definitiv falsch und Unsinn und gelogen.
Denn bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von 1 oder mehr Jahren bist du in Stufe 2 oder 3 eingestellt. Das ist kein Wünschdirwas vom AG, sondern Tarifrecht.
Die förderlichen Zeiten sind eine kann Regelung.
Hanibal:
Also verstehe ich das Richtig, die Bezirksregierung kann die Zusage jetzt auch ohne Vertrag erst einmal nicht zurückziehen.
Allerdings müssten wir uns bei der Stufe einig werden?
Mir wurde geschrieben.
Anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse wurde die Einstufung geprüft. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sind nicht gleichartig zu den ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten. Folglich werden Sie in der Stufe 1 TV-L eingestuft.
WasDennNun:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 15:18 ---Also verstehe ich das Richtig, die Bezirksregierung kann die Zusage jetzt auch ohne Vertrag erst einmal nicht zurückziehen.
Allerdings müssten wir uns bei der Stufe einig werden?
Mir wurde geschrieben.
Anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse wurde die Einstufung geprüft. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sind nicht gleichartig zu den ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten. Folglich werden Sie in der Stufe 1 TV-L eingestuft.
--- End quote ---
Das ist die nicht Anerkennung der Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung.
So weit so gut.
Hat aber nichts mit der kann Regelung der förderlichen Zeiten zu tun, die du einfordern musst: Vor Vertragsabschluss, da sie nur gewährt werden kann, wenn Personalbedarf besteht:
§16.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist
Wenn du unterschrieben hast, besteht ja kein Bedarf mehr :P
Ob sie ihr Angebot zurückziehen können, vermag ich nicht zu beurteilen, ist auf alle Fälle nicht üblich.
Hanibal:
Bis jetzt habe ich noch keinen Vertrag vorliegen.
Die Dame die die Einstufung vorgenommen hat, ist leider auch neu. Sie hat hier keinerlei entgegenkommen signalisiert.
Alleine schon Wirtschaft zu Schule.
Hinzu kommt, dass in den Arbeitszeugnissen in der Wirtschaft nun nicht drin steht zB.:
ERstellung Statistiken- da ja diese zum täglichen Geschäft gehört
Oder Erfahrung: Outlook, Excel, Word usw.
Echt sehr frustierend das Ganze. Hatte 15 Minuten Telefonat , hat nichts gebracht.
Tagelöhner:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 14:39 ---Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?
--- End quote ---
Das kann er definitiv und deswegen würde ich auch davon abraten, bei Deinem Teilzeitwunsch mit offenen Karten zu spielen bevor das Arbeitsverhältnis tatsächlich beginnt und sogar die Wartezeit (Probezeit) vorbei ist.
Einen Anspruch auf Teilzeit hast Du sowieso erst nach einer gewissen Zeit im bestehenden Arbeitsverhältnis oder bei gewissen z.B. familiären Gründen. Wenn der Arbeitgeber eine Vollzeitkraft einstellen möchte, weil z.B. entsprechender Arbeitsanfall vorherrscht oder Personallücken zu schließen sind, kann das für ihn ja ein Ausschlusskriterium sein sich für Dich zu entscheiden.
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