Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Organisator:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 15:34 ---Bis jetzt habe ich noch keinen Vertrag vorliegen.
Die Dame die die Einstufung vorgenommen hat, ist leider auch neu. Sie hat hier keinerlei entgegenkommen signalisiert.
Alleine schon Wirtschaft zu Schule.
Hinzu kommt, dass in den Arbeitszeugnissen in der Wirtschaft nun nicht drin steht zB.:
ERstellung Statistiken- da ja diese zum täglichen Geschäft gehört
Oder Erfahrung: Outlook, Excel, Word usw.
Echt sehr frustierend das Ganze. Hatte 15 Minuten Telefonat , hat nichts gebracht.
--- End quote ---
Bei der Anerkennung förderlicher Zeiten hat der Arbeitgeber sehr großen Spielraum, er könnte sogar deine Arbeit als Surflehrer auf Hawaii als förderlich anerkennen.
Ich würde dann einfach mal formell an den Arbeitgeber, also die Behördenleitung schreiben, dass du nicht bereit bist, für Stufe 1 zu kommen und was deine Anforderungen sind. Dann wirst du sehen, ob da jemand verhandlungsbereit ist. Wenn nicht - dann bleibst du bei deinem alten Job.
Wenn du sofort in Teilzeit arbeiten möchtest wäre es zweckmäßig, dies sofort kundzutun. Möglicherweise brauchen die jemand in Vollzeit und dann hättest du auch später Schwierigkeiten.
Hanibal:
Mit den förderlichen Zeiten ist ein gute Tip. Mmh, warum die da nicht selber drauf kommen. Ne Stufe 2 sollte doch drin sein :).
Also mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, ich sollte den Vertrag auf Vollzeit unterschreiben (damit ich den Anspruch der Vollzeitstelle habe) und dann später einen Antrag auf Teilzeit stellen.
Wenn der Vertrag direkt auf Teilzeit ausgestellt wird,dann ist der Anspruch auf eine Vollzeitstelle weg.
Das wurde mir als Tip gegeben.
Nur weiss ich jetzt nicht wie ich das umsetzte. Anfangen direkt Antrag, oder nach ein paar Wochen oder Monaten? Oder gibt es eine Stelle wo man dies erfragen kann?
Tagelöhner:
Die Verantwortlichen können Dir im Vorstellungsgespräch viel erzählen, u.a. um dir auch zu suggerieren, dass keine Vorbehalte gegen Teilzeit vorhanden sind weil sie das offen vielleicht gar nicht kommunizieren möchten. Ich sehe wie gesagt überhaupt keinen Vorteil hier mit offenen Karten zu spielen. Du kannst ja später immer noch in Teilzeit wechseln, verbaust Dir aber ggf. zu Beginn bereits alles.
Je nach Denkweise der verantwortlichen Entscheidungsträger wird Teilzeit vor allem bei männlichen Mitarbeitern ohne vorliegen familiärer Gründe bereits als geringe Motivation o.Ä. ausgelegt.
Einen rechtlichen oder tariflichen Anspruch auf Teilzeit hast Du ohnehin erst nach einer gewissen Zeit oder bei vorliegen familiärer Gründe, der Arbeitgeber kann dein Begehren daher bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ablehnen.
Hanibal:
Also könnte ich 2 Wochen nach Einstellung einen Antrag auf Teilzeit stellen, da mein Kind erst 7 ist und die 2 Klasse der Grundschule besucht?
Oder wie lange muss ich die Stelle in Vollzeit belegt haben?
Hanibal:
Nachtrag: Die Schule war mit der Teilzeit einverstanden.
Zuständig ist eine Dame bei der Bezirksregierung für mich
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