Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Tagelöhner:
Wenn der TV-L auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, gilt der § 11 TV-L:
§ 11
Teilzeitbeschäftigung
(1) Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte
Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche beziehungsweise
betriebliche Belange nicht entgegenstehen.
Die Chancen stehen daher sehr gut, dass Du später recht unkompliziert in Teilzeit wechseln kannst wenn das zutrifft.
WasDennNun:
--- Zitat von: Hanibal am 26.08.2022 15:52 ---Mit den förderlichen Zeiten ist ein gute Tip. Mmh, warum die da nicht selber drauf kommen.
--- End quote ---
Entweder weil sie zu blöde sind und es nicht wissen.
oder weil sie dafür keinen Grund sehen und ihnen es egal ist, da andere Bewerber vor der Tür stehen.
Wir teilen bei Menschen, die wir haben wollen, diesen Sachverhalt mit den förderlichen Zeiten im VG mit.
Also ich weise die Menschen darauf hin, dass sie uns signalisieren müssen, dass sie nicht für die Stufe 1 kommen würden, damit ich dann die Anerkennung der förderliche Zeiten begründen und durchsetzen kann.
Bei Menschen wo wir ein Bewerber Überhang haben natürlich nicht, da sich dort immer jemand für die Stufe 1 finden lässt.
Hanibal:
Hallo Ihr Lieben,
ich bin jezt etwas weiter gekommen und die Teilzeitangelegenheit ist geklärt. Die Stufe wurde nochmals geprüpft. Inzwischen hatte sich schon mein zukünftiger Chef eingeschaltet und verkündet, dass er mich unbedingt haben möchte usw. Ich habe Eure Ratschläge angenommen und um Anrechnung der förderlichen Zeiten gebeten. Nun hier jetzt die Antwort:
Entgeltgruppe 9b Stufe 1 TV-L. Gem. § 16 Abs. 2 TV-L werden Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 – 15 bei ihrer Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet. Eine höhere Stufenzuweisung kommt nur in Betracht, wenn der/die Beschäftigte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis mitbringt. Eine einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese prägen. Beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein.
Oder liegt es daran , dass es sich um eine Schule handelt?
Das doofe. Der Vertrag ist jetzt zur Unterschrift verschickt. Sollte dann jetzt kommen. Dort steht ja keine Stufe drin. Da ich im Oktober anfange, musste ich jetzt diese Woche kündigen.
Somit bleibt mir jetzt ja nur nicht unterschreiben und ich bin Arbeitslos - also friss oder stirb
Ich verstehe nicht, dass die Dame die förderlichen Zeiten zur Personalgewinnung nicht anrechnen will.
JesuisSVA:
Die Ausführungen haben ja nur etwas mit einschlägiger Berufserfahrung und nichts mit förderlichen Zeiten zu tun. Für die Berücksichtigung letzterer scheint es aber ja auch keine Grundlage zu geben, da dies für die Personalgewinnung nicht erforderlich ist, da Du ja selbst ausführst, ohnehin keine Wahl zu haben.
Hanibal:
Sagen wir mal so der zukünftige Chef möchte mich unbedingt haben und hatte dies auch so bekundet. Das Amt scheint das anders zu sehen.
Z.B. steht in der Stellenbeschreibung Statistiken
In der Wirtschaft seit fast 30 Jahren mache ich täglich Statistiken unterschriedlicher Art und Weise. Aber dies steht nie in einem Arbeitszeugnis, denn diese ergeben sich automatiisch aus der Stelle als solches.
Ich kann es nicht nachvollziehen , dass hier null angerkannt wird noch nicht mal ne Stufe 2. Die Förderlichen Zeiten hatten ich ja angesprochen. Da heisst es meine bisherigen Tätigkeiten würden der jetzigen Tätigkeit nicht förderlich sein :(
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