Autor Thema: Besondere Zulagen Auskunftspflicht gegenüber PR?  (Read 1716 times)

Jurijunk

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Guten Tag, ich bin noch ganz neu hier im Forum. Bisher habe ich nur den ein oder anderen Beitrag gelesen, konnte aber nicht das passende finden.

Gehen wir mal von einem relativ kleinen Haus aus, ca. 90 Mitarbeiter, Tendenz fallend. Es gibt keine Beamten, gezahlt wird nach TVÖD.

Seit einiger Zeit vergibt der "Chef" Tankgutscheine in verschiedener Höhe. Wie er das für seiner Vorgesetzter Stelle abrechnet weiß ich nicht. Grundsätzlich haben wir als pR und auch der GPR nichts dagegen.

Was mich als frisches PR Mitglied interessiert ist, ob sich für die Mitarbeiter irgendein Nachteil ergibt und ob sich eine Art  Auskunftspflicht des Chefs gegenüber des PR ergibt.

Bei Nachteilen für Mitarbeiter denke ich an steuerliche Konsequenzen spätestens wenn 44€ Warenwert überschritten.  werden.

Eine Auskunftspflicht dem PR gegenüber würde uns die Möglichkeit geben auf Beschwerden seitens der Mitarbeiter die keinen Gutschein bekommen haben reagieren zu können.

Mir geht es einfach darum zu wissen, wer, warum und in welcher Höhe einen Gutschein bekommt.


Leider konnten viele von uns im PR noch immer nicht an der Grundlagenschulung teilnehmen. Corona ist nur ein Grund dafür.

Jurijunk

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Antw:Besondere Zulagen Auskunftspflicht gegenüber PR?
« Antwort #1 am: 27.08.2022 13:29 »
Welches Personalvertretungsrecht findet Anwendung?

Jurijunk

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Antw:Besondere Zulagen Auskunftspflicht gegenüber PR?
« Antwort #2 am: 27.08.2022 14:30 »
Gute Frage, die ich nur stümperhaft beantworten kann.

Das wenige was ich weiß, ist selbst erarbeitet.

Wir sind ein Pflegeheim, innerhalb eines Bezirks in Bayern. Es gibt noch weitere Pflegeheime, aber auch Krankenhäuser. Die einzelnen Häuser haben je nach Größe einen eigenen PR.

Unser Haus hat 5 PR Mitglieder. Es gibt einen GPR der soweit ich weiß die Interessen der Mitarbeiter vertritt, wenn es hausübergreifend ist.

Meiner Meinung nach müssten wir BEVOR irgendwelche Sonderzahlungen/Vorteile verteilt werden zumindest informiert werden. Zumindest interpretiere ich Art.77a des BayPGV so.

Ist die Frage hiermit einigermaßen beantwortet?

Jurijunk

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Antw:Besondere Zulagen Auskunftspflicht gegenüber PR?
« Antwort #3 am: 08.09.2022 21:03 »
Habe ich mich so unglücklich ausgedruckt, oder gibt es auf die Fragen keine Antwort?

Jurijunk

flip

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Antw:Besondere Zulagen Auskunftspflicht gegenüber PR?
« Antwort #4 am: 08.09.2022 22:12 »
Ich würde das als Fahrtkostenzuschuss betrachten, nicht als Leistungsprämie.
Diese kann pauschal mit 15% vom Arbeitgeber versteuert werden.
Für eine Informations- oder Beteiligungspflicht des PR sehe ich keine Rechtsgrundlage.

Jurijunk

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Antw:Besondere Zulagen Auskunftspflicht gegenüber PR?
« Antwort #5 am: 10.09.2022 07:39 »
Interessanter Weise gibt es diesen Fahrtkostenzuschuss nur für Mitarbeiter die eine besondere Leistung erbracht haben. Beispielsweise Einsatz auf einem anderen Wohnbereich. Aber eben nicht grundsätzlich. Nur manche haben ihn bekommen.

Da zur Zeit manche Mitarbeiter durch Straßensperrung einen deutlich längeren Fahrtweg haben, wurde gefragt ob diese nicht bitte einen Tankgutschein bekommen könnten. Antwort, nein. Natürlich ohne schriftliche Begründung.


Wie wird denn so ein Gutschein pauschal versteuert?
Der Ablauf ist mir nicht klar, da ich damit keine Erfahrung habe.

Jurijunk