Autor Thema: Höhergruppierung und Stufenaufstieg zur gleichen Zeit  (Read 1647 times)

LeoDaSilva

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Hallo liebe Forum Mietstreiter,
habe ein Anliegen, was aber mir eine Frage aufwirft. Als Randnotiz, bin seit elf Jahren bei einer Kommune als Techniker beschäftigt. Bin also kein Ingenieur. Am 01.12.2018 wurde ich in die E9c höhergruppiert(Stufenlaufzeit beginnt neu). Bis ich den Status des „sonstigen Beschäftigten“ bekomme, damit ich weiter in die E10 hoch kann(der Antrag wurde auf die E10 gestellt). Nun habe ich die Info vom Personalamt dass ich nur vier Jahre Wartezeit hätte, anstatt wie üblich sechs und am 01.12.2022 in die E10 höhergruppiert werde. Nun der Krugs, ich wurde 2018 in die Stufe 4 höhergruppiert, jetzt sind genau die vier Jahre bald vorbei die ich für den Stufenaufstieg benötige um in die E9c 5 zu kommen. Beides fällt auf den selben Zeitraum. Die Frage ist wie solche Fälle behandelt werden?
Vielleicht kann mir einer mal eine Info geben.
Danke und Grüße Leo

Isie

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Antw:Höhergruppierung und Stufenaufstieg zur gleichen Zeit
« Antwort #1 am: 27.08.2022 17:05 »
Wenn Stufenaufstieg und Höhergruppierung am selben Tag stattfinden, erfolgt zuerst der Stufenaufstieg und dann erst die Höhergruppierung. Wichtig dabei ist, dass der Stufenaufstieg taggenau stattfindet (nur das Entgelt wird ab dem 01. des Monats gezahlt). 

LeoDaSilva

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Antw:Höhergruppierung und Stufenaufstieg zur gleichen Zeit
« Antwort #2 am: 27.08.2022 21:20 »
Hi, vielen Dank für deine Antwort