Autor Thema: TVÖD VKA Eingruppierung  (Read 2475 times)

Carola25

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TVÖD VKA Eingruppierung
« am: 27.08.2022 17:30 »
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und schlage mich grade mit Gehaltsfragen für eine evtl. neue Stelle rum.
Das Bewerbungsgespräch ist bei einer Gemeinde im Bereich Bauverwaltung, ich selber bin gelernte Bauzeichnerin mit Abitur und schon seit 1997 berufstätig - in der freien Wirtschaft. Nach 3 Jahre Elternzeit war ich jetzt durchgehend 8,5 Jahre beim gleichen Arbeitgeber als Teamassistenz der Geschäftsführung Bauträger in Teilzeit tätig.
Man sagte mir grob beim Gespräch, dass ich mit E9a rechnen könnte, jetzt ist allerdings die Frage - würden die Jahre in der freien Wirtschaft zumindest anteilig anerkannt werden??
Finanziell würde es nämlich bei Einstufung 1 einen ziemlichen Unterschied machen!

Sollte man offen darüber sprechen wie das Jahreseinkommen z.Zt. aussieht oder verschreckt die Personaler dass eher?
Ich bin etwas ratlos, da das meine erste Bewerbung im öffentlichen Dienst ist.
Am Montag soll ich nochmal mit dem Personaler unter 4 Augen sprechen bzgl. Gehalt. Er hat darum gebeten und wollte das nicht in der großen Runde besprechen. Gutes oder schlechtes Zeichen für Verhandlungen??

Danke vorab für Eure Hilfe.


Mask

  • Gast
Antw:TVÖD VKA Eingruppierung
« Antwort #1 am: 27.08.2022 22:13 »
Sollte man offen darüber sprechen wie das Jahreseinkommen z.Zt. aussieht oder verschreckt die Personaler dass eher?
??

Offen darüber sprechen !  Die Zahlung deines Gehaltes ist eine der Hauptpflichten des AG ggü. dem An, da gibt es nichts zu schämen oder zu verschrecken. Sag was du verdienen willst und wenn das nicht passt, dann such einen anderen AG der es zahlt.

skiveren

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Antw:TVÖD VKA Eingruppierung
« Antwort #2 am: 27.08.2022 23:07 »
Der öffentliche Dienst sucht verzweifelt Personal.
Am Rande " Danke Ver.di" für die katastrophalen Gehaltsabschlüsse der letzten Jahre..
Ich denke 3468 € in E 9a/Stufe 3 wird man dir anbieten..
Dann dauert es jedoch viele..,viele Jahre um ein Stufe höher zu klettern..
Entgeltgruppe 9 bedeutet verringerte "Jahressonderzahlung".., früher war das das Urlaubsgeld..und Weihnachtsgeld..
Dein Personaler wird dir Aufstiegschancen versprechen.., wirbt mit 6,65 € vermögenswirksame Leistungen im Monat..
Er wirbt mit der VBL ( Betriebsrente ).., die du aber in großen Teilen selber zahlst..
Der wird deine Bewerbung toll finden..

Isie

  • Gast
Antw:TVÖD VKA Eingruppierung
« Antwort #3 am: 28.08.2022 07:21 »
Ich denke auch, dass dir die Stufe 3 zugesagt werden müsste. Deine Berufserfahrung ist entweder einschlägig, dann ist die Stufe 3 unstrittig, oder sie ist "nur" förderlich, dann musst du die Stufe 3 aushandeln, und zwar unbedingt vor Vertragsabschluss. Die Stufe 4 würdest du 3 Jahre später bekommen (also nicht viele, viele Jahre später).

Kaiser80

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Antw:TVÖD VKA Eingruppierung
« Antwort #4 am: 29.08.2022 08:07 »
Der öffentliche Dienst sucht verzweifelt Personal.
Am Rande " Danke Ver.di" für die katastrophalen Gehaltsabschlüsse der letzten Jahre..
Ich denke 3468 € in E 9a/Stufe 3 wird man dir anbieten..
Dann dauert es jedoch viele..,viele Jahre um ein Stufe höher zu klettern..
Entgeltgruppe 9 bedeutet verringerte "Jahressonderzahlung".., früher war das das Urlaubsgeld..und Weihnachtsgeld..
Dein Personaler wird dir Aufstiegschancen versprechen.., wirbt mit 6,65 € vermögenswirksame Leistungen im Monat..
Er wirbt mit der VBL ( Betriebsrente ).., die du aber in großen Teilen selber zahlst..
Der wird deine Bewerbung toll finden..
Es gibt keine EG9; die JSZ wurde in allen EG gekürzt. Das Absinken von EG 8 zur EG 9a ist allerdings nochmal dramatisch.
Wo war die Rede von VBL? Bspw. die ZVK NRW kostet den AN keinen Cent.
Ob der Aufstieg von S3 nach S4 nach 3 Jahren jetzt "viele, viele Jahre" sind...Kann jeder selbst beurteilen.

Zur Stufenzuordnung an sich: Ob die Zeiten "einschlägig" sind und somit Anspruch auf Stufe 3 besteht, kann ohne Kenntnis der neuen auszübenden Tätigkeit vs. bisherige Tätigkeit nicht seriös beantwortet werden. Ob die Zeiten förderlich sind und somit die Möglichkeit einer noch höheren Stufenzuordnung besteht liegt (im weitesten Sinn) im Ermessen des neuen AG. Insofern halt dich an den Hinweis von @Mask und Isie: Vor Vertragsabschluss verhandeln. Deine Position scheint gut...