Autor Thema: Gilt vom AG angeordnete Untersuchung beim Betriebsarzt als Arbeitszeit (Krank)?  (Read 2921 times)

Azubi21tvöd

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Hallo Zusammen,

ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zum VFA-K im 3. Lehrjahr.

Ich war einige Zeit psychisch bedingt krankgeschrieben (~5 Wochen) und während meines Ausfalls wurde vom AG eine Betriebsärztliche Untersuchung angeordnet, welche ich wahrgenommen habe.

Anschließend folgten zwei weitere Termine beim Betriebsarzt.

Somit war ich während meiner AU drei mal je 1h30min (insg. 4h30min)  beim Betriebsarzt zwecks Besprechungen/Untersuchungen.

Pro Termin kommt zusätzlich mit Hin- und Rückfahrt jeweils 1h hinzu. Also mit Fahrt+Terminen wäre ich bei einem Zeitaufwand von 7h30min, welcher während AU von meiner "Freizeit/Genesungszeit" abgegangen sind.

Terminbestätigungen habe ich mir sicherheitshalber vom Vorzimmer unseres Betriebsarztes ausstellen lassen.


Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer ja mit Fortzahlung des Entgelts freizustellen, sofern ein Termin beim Betriebsarzt während der Arbeitszeit wahrgenommen wird.

Ich wollte fragen, ob dies ebenso gilt wenn man Termine wahrnimmt während einer AU?
Die Vergütung bekam ich ja ganz normal da ich mit AU krankgeschrieben war. Habe ich aber Anspruch auf "Zeitgutschrift/Freizeitausgleich", sodass mir diese 7h30min als Soll Zeit gutgeschrieben werden in meinem Zeiterfassungskonto?

Meine Personalstelle meinte nach mehrmaligen Fragen Sie wisse die Rechtsgrundlage genau. Ich habe persönlich dass Gefühl, man hoffe dass ich das Thema einfach Ruhen lasse...

Nun weiß ich nicht ob und wie ich einen Antrag auf Zeitgutschrift stellen kann/darf. Wüsstet Ihr da was?
Ich habe beim Recherchieren nichts genaues finden können...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/aerztliche-untersuchung-37-kosten-der-untersuchung_idesk_PI13994_HI2959756.html

file:///D:/Download/2017-07-21-betriebsarzt.pdf

Vielen Dank! :)

Mfg

Beamter

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Während einer AU hast Du gar keine Termine beim Betriebsarzt wahrzunehmen.

Unterschied Betriebsarzt und Amtsarzt kennst Du?

Azubi21tvöd

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Während einer AU hast Du gar keine Termine beim Betriebsarzt wahrzunehmen.

Unterschied Betriebsarzt und Amtsarzt kennst Du?

Das beantwortet leider gar nicht meine Frage ;)

Aber doch, ich musste den Termin wahrnehmen.
Nach § 3 Abs. 4 des Tarifvertrags für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung berechtigt, den Beschäftigten zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Gilt auch für den Betriebsarzt.

Opa

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Es gibt keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer dir für diese Termine eine doppelte Zeitgutschrift zustünde. Durch die AU hast du bereits für jeden dieser Tage eine volle Zeitgutschrift erhalten, darüber hinaus gibt es nichts.

Die AU-Regelung ist ausschließlich eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der vertraglich geschuldeten Hauptpflicht des Arbeitgebers (Entgeltzahlung) die korrespondierende Hauptpflicht des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung) gegenübersteht.

Zum Betriebsarzt zu erscheinen ist eine vertraglich geschuldete Nebenpflicht, der keine zusätzliche Entgeltzahlung in Form einer Zeitgutschrift gegenübersteht.

Azubi21tvöd

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Es gibt keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer dir für diese Termine eine doppelte Zeitgutschrift zustünde. Durch die AU hast du bereits für jeden dieser Tage eine volle Zeitgutschrift erhalten, darüber hinaus gibt es nichts.

Die AU-Regelung ist ausschließlich eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der vertraglich geschuldeten Hauptpflicht des Arbeitgebers (Entgeltzahlung) die korrespondierende Hauptpflicht des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung) gegenübersteht.

Zum Betriebsarzt zu erscheinen ist eine vertraglich geschuldete Nebenpflicht, der keine zusätzliche Entgeltzahlung in Form einer Zeitgutschrift gegenübersteht.


Alles klar, vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich stell einfach mal einen Antrag und schau was bei rauskommt... Mehr als ein Nein kann es ja nicht sein.

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Ich stell einfach mal einen Antrag und schau was bei rauskommt... Mehr als ein Nein kann es ja nicht sein.

Wenn du es drauf anlegen willst, nicht übernommen zu werden, ist dies der richtige Weg.