Hallo Zusammen,
ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zum VFA-K im 3. Lehrjahr.
Ich war einige Zeit psychisch bedingt krankgeschrieben (~5 Wochen) und während meines Ausfalls wurde vom AG eine Betriebsärztliche Untersuchung angeordnet, welche ich wahrgenommen habe.
Anschließend folgten zwei weitere Termine beim Betriebsarzt.
Somit war ich während meiner AU drei mal je 1h30min (insg. 4h30min) beim Betriebsarzt zwecks Besprechungen/Untersuchungen.
Pro Termin kommt zusätzlich mit Hin- und Rückfahrt jeweils 1h hinzu. Also mit Fahrt+Terminen wäre ich bei einem Zeitaufwand von 7h30min, welcher während AU von meiner "Freizeit/Genesungszeit" abgegangen sind.
Terminbestätigungen habe ich mir sicherheitshalber vom Vorzimmer unseres Betriebsarztes ausstellen lassen.
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer ja mit Fortzahlung des Entgelts freizustellen, sofern ein Termin beim Betriebsarzt während der Arbeitszeit wahrgenommen wird.
Ich wollte fragen, ob dies ebenso gilt wenn man Termine wahrnimmt während einer AU?
Die Vergütung bekam ich ja ganz normal da ich mit AU krankgeschrieben war. Habe ich aber Anspruch auf "Zeitgutschrift/Freizeitausgleich", sodass mir diese 7h30min als Soll Zeit gutgeschrieben werden in meinem Zeiterfassungskonto?
Meine Personalstelle meinte nach mehrmaligen Fragen Sie wisse die Rechtsgrundlage genau. Ich habe persönlich dass Gefühl, man hoffe dass ich das Thema einfach Ruhen lasse...
Nun weiß ich nicht ob und wie ich einen Antrag auf Zeitgutschrift stellen kann/darf. Wüsstet Ihr da was?
Ich habe beim Recherchieren nichts genaues finden können...
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/aerztliche-untersuchung-37-kosten-der-untersuchung_idesk_PI13994_HI2959756.htmlfile:///D:/Download/2017-07-21-betriebsarzt.pdf
Vielen Dank!
Mfg