Energiegeld und unständige Bezüge

Begonnen von BAT, 29.08.2022 17:54

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BAT

AN hat alle vier Monate unständige Bezüge, die teils zu versteuern sind. Fällt mit der September - Abrechnung zusammen.

- wie ist das mit der Besteuerung auf die Engergiepauschale? Fällt die höher aus als ohne die unständigen Bezüge? "Glättet sich das wieder durch die Steuererklärung?

Gruß

Weltraumpräsident

- Grundsätzlich ist die Energiepauschale steuerpflichtig.
- Höheres Einkommen bedeutet, wiederum grundsätzlich, höhere Eink.-Steuer.
- Nachdem es sich um eine Jahressteuer handelt, ja.

BAT