Die Befürchtung besteht eben, dass er Anwärterbezüge zurückzahlen muss, wenn er jetzt von sich aus um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bittet. Man hat bereits angefragt, ob auf die Rückzahlungverpflichtung verzichtet wird, wenn man von sich aus um Entlassung bittet. Als Antwort erhielt man, das dürfe nicht schriftlich bestätigt werden, man hätte es aber im mittleren Dienst noch nicht erlebt etc. Er steht jetzt also vor der Entscheidung, morgen um Entlassung zu bitten. Daher kam die Überlegung, ob nicht automatisch bei Unterschreiben eines Arbeitsvertrages in Vollzeit das Beamtenverhältnis erlischt, wie es andersherum ja der Fall ist. Dass er entlassen wird und die Wiederholungsprüfung nicht stattfindet, ist absolut klar. Allerdings dauert das Entlassprozedere noch 2 Wochen oder so, da erst eine Anhörung etc. stattfindet. Und dann weiß er ja nicht, wann dieses Prozedere genau beendet ist, um übergangslos eine neue Beschäftigung zu haben.