Hallo,
wenn man bei seiner Ausbildung z. B. relativ zeitnahn nach seiner abgelegten schriftlichen&mündlichen Abschlussprüfung vom Arbeitgeber gekündigt wird und diese Kündigung durchgeht (also man verliert Kündigungsschutzklage usw.), welche der 2 Optionen tritt ein?
1. Verliert man somit auch automatisch Anspruch auf seine bereits geschriebene Abschlussprüfung und steht ohne Abschluss da? Also das die Prüfung bzw. der Abschluss wegen Kündigung unwirksam wird.
2. Oder erhält man trotz nicht länger vorhandenem Arbeitsverhältnis einige Zeit später sein (im besten Falle bestandenes) Prüfungsergebnis und erlangt somit trotzdem den erfolgreichen Abschluss?
Also Beispiel: Prüfung im Februar, Kündigung März, aber der Vertrag sowie Prüfungsbekannrgabe erfolgt bis August.
Mir geht es um das genannte Szenario.
Finde dazu keine Rechtsgrundlage.
Freundliche Grüße