Autor Thema: TV-V taggleicher Stufensprung und Höhergruppierung aufgrund Neubewertung der Ste  (Read 2073 times)

Pocahontas

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Hallo!
Meine Stelle wurde neu bewertet. Die Höhergruppierung ist sicher.
Nun zeichnet sich ab, dass der Tag der Höhergruppierung exakt auf den Tag fallen wird, an dem auch der nächste Stufensprung fällig wäre.

Was kommt nun schlussendlich dabei heraus: höhere Stufe und höhere Gruppe? Oder höhere Gruppe, aber mit von vorne beginnender Stufenlaufzeit?
De facto hat sich nichts am Job geändert und wird es auch nicht. Die Neubewertung erfolgte schlicht, weil die Stellenbeschreibung bisher nicht die Realität wiederspiegelte.

Kaiser80

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Zunächst wird der Stufenaufstieg vollzogen. Dann erfolgt die Stufengleiche HG. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung

Organisator

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Wobei zu schauen ist, ob dir durch eine geänderte Stellenbeschreibung neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden oder ob bei gleichbleibender Stellenbeschreibung lediglich der Arbeitgeber seine Rechtsmeindung zur Eingruppierung geändert hat.

Pocahontas

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Kaiser80 hast Du auch einen Quellenhinweis für mich? Ich meinte irgendwo sowas auch mal gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder.

Die höherwertigen Tätigkeiten werden nicht neu übertragen. Die Stellenbeschreibung wurde komplett neu aufgesetzt und an die Realität angepasst. Folge ist eine Neubewertung der Stelle und daher folglich dann die Höhergruppierung. (Was also bedeutet: die letzten Jahre habe ich einen unterbezahlten Job getan, sozusagen.)

Organisator

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Kaiser80 hast Du auch einen Quellenhinweis für mich? Ich meinte irgendwo sowas auch mal gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder.

Die höherwertigen Tätigkeiten werden nicht neu übertragen. Die Stellenbeschreibung wurde komplett neu aufgesetzt und an die Realität angepasst. Folge ist eine Neubewertung der Stelle und daher folglich dann die Höhergruppierung. (Was also bedeutet: die letzten Jahre habe ich einen unterbezahlten Job getan, sozusagen.)

Das ist etwas ungenau. Verstehe ich das richtig, dass du in der Vergangenheit höherwertige Tätigkeiten übernommen hast und diese erst mit der neuen Stellenbeschreibung zu einem Stichtag dir übertragen werden?
(ohne Übertragung höherwertiger Tätigkeiten kann es auch zu keiner Höhergruppierung kommen).

Organisator

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und ich verstehe das genau andersrum, nämlich dass der TE die höherwertigen Tätigkeiten ausgeübt hat, ohne dass sie übertragen wurden. Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, dass ausgeübte und übertragene Tätigkeiten unterschiedlich sind und per neuer Stellenbeschreibung wurde dies angepasst.

Mal schauen, was der TE dazu sagt.

Isie

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Falls der TE erfolgreich geltend macht, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung von Anfang an falsch war, richtet sich die Stufenzuordnung nicht nach den Regelungen für eine Höhergruppierung, sondern nach den Regelungen für eine Neueinstellung. Falls sich dagegen die Tätigkeiten schleichend geändert haben und erst dadurch die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt sind, richtet sich der Zeitpunkt der Höhergruppierung nach § 13 TVöD.

Die Ausschlussfrist von 6 Monaten, auf die MaLa hinweist, gilt für die Entgeltzahlung, aber nicht für die Eingruppierung, Höhergruppierung oder Stufenzuordnung.

Pocahontas

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Okay, ich versuche es Euch etwas zu präzisieren:

Ich unterschrieb vor ein paar Jahren -zu Dienstantritt- eine Stellenbeschreibung, deren Inhalt sicher aber nicht mit der Realität deckte. Es gibt mehrere Stellen mit dieser Stellenbeschreibung. Ich bin also kein Einzelfall (nur dass eben bei mir der Tag der Höhergruppierung auf den Tag der Höherstufung fällt). Wir sind zum Teil auch an verschiedenen Dienstorten eingesetzt. Die Tätigkeiten in der Realität entsprachen also (für mich) von Anfang an nicht denen der Stellenbeschreibung. Es wurde nun die Stellenbeschreibung aktualisiert und an die Realität angepasst, was eine Höhergruppierung zur Folge hat. Ich denke daher durchaus auch, dass die Bezahlung schlicht in den letzten Jahren nicht stimmte, da die Eingruppierung falsch war.
Ich hoffe, ich habe mich nun hinreichend präzise ausgedrückt?

Pocahontas

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Okay, danke MaLa für das Feedback!
Ich suche noch immer nach einer Quelle, in der steht, dass der Stufensprung vor dem Gruppensprung durchgeführt wird. Kannst Du -oder irgendwer- mir da helfen?
Das wäre noch super!


Pocahontas

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Danke Isie! Mir fehlt nun aber der Querverweis vom TV-V auf den TVöD - oder gibt es da einen allgemeinen Hinweis, so in der Art von "was im TV-V nicht näher geregelt ist, findet seine Regelung im TVöD"? Bestimmt weiß das jemand!?!

Isie

  • Gast
Wenn der Text identisch ist, ist auch die Rechtsfolge identisch. Das müsstest du vergleichen. Oder du postest im passenden Unterforum.

Der Zeitpunkt einer Stellenbewertung ist irrelevant. Maßgebend ist, wann dir die Tätigkeiten übertragen wurden. Wenn die Tätigkeiten in der ersten Stellenbeschreibung nicht mit den Tätigkeiten identisch waren, die du ausgeübt hast, ist entscheidend, ob dir die ausgeübten Tätigkeiten wirksam als auszuübende Tätigkeiten übertragen wurden.
Wenn dein Arbeitgeber dir die höherwertigen Tätigkeiten, die du bisher bereits ausgeübt hast, exakt zum Zeitpunkt deines Stufenaufstiegs übertragen möchte, kann das für dich wegen der stufengleiche Höhergruppierung natürlich günstiger sein als eine rückwirkende Korrektur der Entgeltgruppe.

« Last Edit: 30.08.2022 12:07 von Isie »