Autor Thema: Feiertagszuschlag Arbeitszeitkonto  (Read 2084 times)

Jogi

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Feiertagszuschlag Arbeitszeitkonto
« am: 31.08.2022 12:21 »
Servus an alle,
Ich bin im öffentlichen Dienst Teilzeitbeschäftigter mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 20h im Monat und wird nach TVöD bezahlt. Ich muss auch an Sonn und Feiertagen arbeiten. Am Pfingstsonntag arbeitete ich 8h. Es wird kein Freizeitausgleich gewährt.
Dies bedeutet, dass für die Feiertagsarbeit – wenn Freizeitausgleich nicht gewährt wird – höchstens folgende Entgeltbestandteile zu zahlen sind:
Das monatliche Entgelt, das ohne Rücksicht auf die Anzahl der Feiertage festgesetzt wird (= 100 % des auf einen Tag entfallenden Entgelts) zzgl.
100 % als Entgelt für die am Feiertag tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zzgl. Feiertagszeitzuschlag nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TVöD i. H. v. 35 %.
Dürfen dann die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden auch auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden, wenn ein Feiertagszuschlag von 135% gezahlt wurde?
Das Personalamt ist der Meinung das mit der Bezahlung der Stunden und des Feiertagszuschlag die Stunden abgegolten sind.

Vielen Dank schon einmal im voraus für eure Hilfe

itseme

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Antw:Feiertagszuschlag Arbeitszeitkonto
« Antwort #1 am: 31.08.2022 13:01 »
Zwei Varianten:

1. Zuschlag i.H.v. 35% mit Freizeitausgleich (das umgangssprachliche "doppelt" schreiben)

Geleistete Arbeitszeit zzgl. geleistete Stunden aufs Zeitkonto.
8 Stunden Schicht abzgl. 0,5 Std. Pause bekommst du 15 Std. auf dein Zeitkonto zzgl. den Zuschlag 35% für 7,5 Std.

2. Zuschlag i.H.v. 135% ohne Freizeitausgleich (dafür der höhere Zuschlag)

Geleistete Stunden aufs Zeitkonto zzgl. Zuschlag für geleistete Stunden mit 135%



Leser

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Antw:Feiertagszuschlag Arbeitszeitkonto
« Antwort #2 am: 31.08.2022 14:14 »
3. Variante:
Suchmaschine mit "Feiertagsgesetz" und "Namen des Bundeslandes" füttern ;)
Herausfinden, ob der Pfingstsonntag ein Feiertag ist 8)

Der Sache weiter nachgehen ;) oder verwerfen :-\