Autor Thema: Stunden TV-L  (Read 1624 times)

marycarry

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Stunden TV-L
« am: 31.08.2022 13:00 »
Weiß hier eigentlich jemand, wieso die wöchentlichen Arbeitsstunden der Länder so abweichen und ob es da mal zu einer Anpassung kommt? Frag mich schon, wer sich sowas ausdenkt, wenn man sich mal die Tabelle anschaut... Weiß man, ob sich da in Zukunft etwas ändern wird?


Baden-Württemberg - 39:30
Bayern - 40:06
Brandenburg - 40:00
Bremen - 39:12
Hamburg - 39:00
Meck.-Vorpommern - 40:00
Niedersachsen - 39:48
Nordrhein-Westfalen - 39:50
Rheinland-Pfalz - 39:00
Saarland - 39:30
Sachsen - 40:00
Sachsen-Anhalt - 40:00
Schleswig-Holstein - 38:42
Thüringen - 40:00

Sozialarbeiter

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Antw:Stunden TV-L
« Antwort #1 am: 01.09.2022 15:35 »
Bei den Mitgliederbefragungen einer gewissen Gewerkschaft war und ist das Thema Arbeitszeit(Reduktion) auf jeden Fall auf großes Interesse gestoßen.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

McOldie

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Antw:Stunden TV-L
« Antwort #2 am: 01.09.2022 17:12 »
Kernforderung der Länder in den Tarifverhandlungen war, die Arbeitszeit der Beschäftigten an die in den Ländern bereits zuvor erhöhten Wochenarbeitszeiten der Beamten anzugleichen – bis hin zu 42 Stunden wöchentlich. Bis zu allerletzt wurde um dieses Thema zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern gerungen; lange war es das Ziel der Gewerkschaften, jedwede Verlängerung der Wochenarbeitszeit im Tarifbereich zu verhindern.

Letztlich war nur eine nach Ländern differenzierende Lösung kompromissfähig, die zudem bestimmte Arbeitnehmergruppen von einer Wochenarbeitszeitverlängerung ausnahm.
Das vereinbarte Ergebnis berücksichtigt, dass die Länder die tariflichen Arbeitszeitregelungen zum 31.3.2004 gekündigt hatten und daran anschließend sehr unterschiedliche Folgerungen für die Arbeitszeit des neu eingestellten Tarifpersonals (arbeitsvertragliche Vereinbarung der Arbeitszeit der vergleichbaren Beamten „nur“ bei Neueinstellungen, auch bei Übernahme von Auszubildenden, bei Gehaltssteigerungen durch Höhergruppierungen oder Verlängerung/Entfristung befristeter Verträge) gezogen hatten.