Kernforderung der Länder in den Tarifverhandlungen war, die Arbeitszeit der Beschäftigten an die in den Ländern bereits zuvor erhöhten Wochenarbeitszeiten der Beamten anzugleichen – bis hin zu 42 Stunden wöchentlich. Bis zu allerletzt wurde um dieses Thema zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern gerungen; lange war es das Ziel der Gewerkschaften, jedwede Verlängerung der Wochenarbeitszeit im Tarifbereich zu verhindern.
Letztlich war nur eine nach Ländern differenzierende Lösung kompromissfähig, die zudem bestimmte Arbeitnehmergruppen von einer Wochenarbeitszeitverlängerung ausnahm.
Das vereinbarte Ergebnis berücksichtigt, dass die Länder die tariflichen Arbeitszeitregelungen zum 31.3.2004 gekündigt hatten und daran anschließend sehr unterschiedliche Folgerungen für die Arbeitszeit des neu eingestellten Tarifpersonals (arbeitsvertragliche Vereinbarung der Arbeitszeit der vergleichbaren Beamten „nur“ bei Neueinstellungen, auch bei Übernahme von Auszubildenden, bei Gehaltssteigerungen durch Höhergruppierungen oder Verlängerung/Entfristung befristeter Verträge) gezogen hatten.