Autor Thema: Welche Stufe nach internem Jobwechsel?  (Read 1943 times)

Krax

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Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« am: 31.08.2022 17:02 »
Hallo zusammen,

Derzeit bin ich in Gruppe 5 Stufe 6 eingruppiert. Unsere Vorgesetze fällt nun mindestens ein bis zwei Jahre aus und ihre Stelle wurde nun ausgeschrieben. Intern wird favorisiert, dass ich den Job übernehmen soll, jedenfalls soll ich mich normal bewerben. Eigentlich ist dies ein Job in einer leitenden Funktion, die Stelle wurde allerdings als Sachbearbeiter beschrieben. Meine eigentliche Frage bezieht sich aber auf die Einteilung in die Stufe. Mal angenommen der Job wird in die Entgeltgruppe 8 eingestuft, behalte ich meine Stufe oder fange ich bei 1 wieder an?



JesuisSVA

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #1 am: 31.08.2022 17:13 »
Eine Höhergruppierung aus E5 Stufe 6 nach E8 führt in Stufe 3.

McOldie

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #2 am: 31.08.2022 17:14 »
Die Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Abs. 4 TVL.
Ergenis:
Neue Stufe in E 8 ist Stufe 3 , zuzüglich eines Garantiebetrages

JesuisSVA

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #3 am: 31.08.2022 17:19 »
Der Garantiebetrag wird nicht zuzüglich zum Entgelt der höheren Stufe gezahlt, sondern anstelle des Unterschiedsbetrags.

Krax

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #4 am: 31.08.2022 17:24 »
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! Das mit der Gruppe 8 ist nur eine Annahme, kann auch höher sein.
Da der neue Posten wirklich viel mehr Verantwortung und vieles anderes mit sich bringt, würde ich diesen nur ausüben, wenn es sich für mich finanziell auch wirklich lohnt und ich um einiges mehr verdiene als jetzt, was so wie ihr schildert ja leider nicht der Fall ist...

JesuisSVA

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #5 am: 31.08.2022 17:42 »
Der Arbeitgeber könnte Dir ggfs. auch einfach die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen. Das kann er, ohne dass es Deiner Zustimmung bedarf. Und dann gibt es lediglich eine Zulage und keine Höhergruppierung. Die Zulage wäre gleichbleibend, da Du ja bereits in der Endstufe bist. Bei der Höhergruppierung hättest Du hingegen nach 3 Jahren das Entgelt der E8 Stufe 4.

Krax

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #6 am: 31.08.2022 18:01 »
Der Arbeitgeber könnte Dir ggfs. auch einfach die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen. Das kann er, ohne dass es Deiner Zustimmung bedarf. Und dann gibt es lediglich eine Zulage und keine Höhergruppierung. Die Zulage wäre gleichbleibend, da Du ja bereits in der Endstufe bist. Bei der Höhergruppierung hättest Du hingegen nach 3 Jahren das Entgelt der E8 Stufe 4.
Meine Vorgesetzte denke ich hatte min. Gruppe 11 erhalten. Ich verdiene stand jetzt für meinen Job in Gruppe 5 Stufe 6 wirklich gutes Geld. Da der neue Job ja nur ein oder zwei Jahre von mir besetzt wird, habe ich von einer Höhergruppierung nach X Jahren ja leider nichts. Ich selber hatte mir als Ziel mind. 1.000 € mehr monatlich vorgestellt. Von daher wäre eine Zulage wohl wirklich die einzige und beste Lösung, oder? Wenn der Ag sich darauf einlässt...

JesuisSVA

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Antw:Welche Stufe nach internem Jobwechsel?
« Antwort #7 am: 31.08.2022 18:21 »
Wenn Dir die Tätigkeit ohnehin nur vorübergehend übertragen wird, findet ohnehin keine Höhergruppierung statt, Du erhältst nur eine Zulage und der Arbeitgeber braucht Deine Zustimmung dazu nicht. Er kann das einfach einseitig verfügen.