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Welche Stufe nach internem Jobwechsel?

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JesuisSVA:
Der Arbeitgeber könnte Dir ggfs. auch einfach die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen. Das kann er, ohne dass es Deiner Zustimmung bedarf. Und dann gibt es lediglich eine Zulage und keine Höhergruppierung. Die Zulage wäre gleichbleibend, da Du ja bereits in der Endstufe bist. Bei der Höhergruppierung hättest Du hingegen nach 3 Jahren das Entgelt der E8 Stufe 4.

Krax:

--- Zitat von: JesuisSVA am 31.08.2022 17:42 ---Der Arbeitgeber könnte Dir ggfs. auch einfach die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen. Das kann er, ohne dass es Deiner Zustimmung bedarf. Und dann gibt es lediglich eine Zulage und keine Höhergruppierung. Die Zulage wäre gleichbleibend, da Du ja bereits in der Endstufe bist. Bei der Höhergruppierung hättest Du hingegen nach 3 Jahren das Entgelt der E8 Stufe 4.

--- End quote ---
Meine Vorgesetzte denke ich hatte min. Gruppe 11 erhalten. Ich verdiene stand jetzt für meinen Job in Gruppe 5 Stufe 6 wirklich gutes Geld. Da der neue Job ja nur ein oder zwei Jahre von mir besetzt wird, habe ich von einer Höhergruppierung nach X Jahren ja leider nichts. Ich selber hatte mir als Ziel mind. 1.000 € mehr monatlich vorgestellt. Von daher wäre eine Zulage wohl wirklich die einzige und beste Lösung, oder? Wenn der Ag sich darauf einlässt...

JesuisSVA:
Wenn Dir die Tätigkeit ohnehin nur vorübergehend übertragen wird, findet ohnehin keine Höhergruppierung statt, Du erhältst nur eine Zulage und der Arbeitgeber braucht Deine Zustimmung dazu nicht. Er kann das einfach einseitig verfügen.

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