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Überprüfung der Eingruppierung und Versetzung, Frage.
Helgenius75:
Guten Tag,
ich bin seit 2000 im TVÖD, 2021 erkrankte ich an Corona und konnte danach nicht mehr laufen und nur auf einem Auge sehen. Ich war circa 10 Monate krank. Jetzt bin ich zu 90% fit.
Vor der Erkrankung stellte meine Fachbereichsleiterin einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung, weil ich höherwertige Tätigkeiten von ihr übertragen bekommen habe. Durch Covid blieb dieser Antrag wahrscheinlich in der Dienstelle liegen. Nun soll ich versetzt werden, wahrscheinlich weil ich zu lang krank war oder wer weiß warum >:(
Meine Frage ist, nehmen wir an mein Antrag hat im Nachhinein Erfolg und ich bekomme eine höhere Eingruppierung zugesprochen, wie verhält es sich dann mit der Versetzung? Bekomme ich dann eine Stelle die der Eingruppierung entspricht oder wäre dies egal? Beispiel: Antrag hat nach 2 Jahren Erfolg, ich rutsche in E8, Versetzung wird beantragt. Habe ich Anrecht auf eine E8 Stelle oder muss ich in die Eingruppierung vor dem Antrag?
Gegen die Versetzung kann ich leider nichts tun, auch wenn meine Chefin probiert, dass die Versetzung nicht stattfindet.
LG
HELGE
JesuisSVA:
Einen solchen Antrag gibt es nicht. Wenn die FBL allerdings im Rahmen dieses "Antrags" der Personalabteilung mitgeteilt hat, dass sie Dir eine höherwertige Tätigkeit übertragen hätte und die Personalabteilung nicht eingeschritten ist, ist Dir eine höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen worden, auch wenn die FBL eigentlich nicht dazu befugt gewesen wäre. Dann bist Du zumindest seit der Mitteilung der FBL an die Personalabteilung entsprechend der nunmehr wirksam übertragenen Tätigkeit eingruppiert.
Helgenius75:
--- Zitat von: JesuisSVA am 31.08.2022 18:27 ---Einen solchen Antrag gibt es nicht. Wenn die FBL allerdings im Rahmen dieses "Antrags" der Personalabteilung mitgeteilt hat, dass sie Dir eine höherwertige Tätigkeit übertragen hätte und die Personalabteilung nicht eingeschritten ist, ist Dir eine höherwertige Tätigkeit wirksam übertragen worden, auch wenn die FBL eigentlich nicht dazu befugt gewesen wäre. Dann bist Du zumindest seit der Mitteilung der FBL an die Personalabteilung entsprechend der nunmehr wirksam übertragenen Tätigkeit eingruppiert.
--- End quote ---
Danke! Ich bin nach wie vor in E6 eingruppiert. Die FB Leitung notierte die neuen Tätigkeiten, die in die (neue) Tätigkeitsbeschreibung einfließen sollte. Dazu schrieb ich einen 3 Zeiler mit der Bitte um Überprüfung der jetzigen Eingruppierung auf Grund von höherwertigen Tätigkeiten. Ich bekam dazu auch ein Bestätigungsschreiben.
Fakt ist, ich bin laut der letzten Gehaltsabrechnung E6.
Gesetz dem Fall ich klopfe an und erinnere an mein Schreiben und es geht durch, dass ich auf E8 komme, müsste man mir dann eine Stelle geben, die ebenfalls E8 ist, wenn ich versetzt werde?
JesuisSVA:
Der Arbeitgeber trifft zur Eingruppierung keine Entscheidung, mithin ist auch seine Angabe zur Entgeltgruppe in der Gehaltsmitteilung ohne Relevanz für die Eingruppierung. Eine Versetzung ist lediglich die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers und beinhaltet keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit, das ist ein gänzlich anderer Vorgang. Stellen sind tariflich ohne Relevanz.
Mike Mod:
--- Zitat von: JesuisSVA am 31.08.2022 20:32 ---Der Arbeitgeber trifft zur Eingruppierung keine Entscheidung, mithin ist auch seine Angabe zur Entgeltgruppe in der Gehaltsmitteilung ohne Relevanz für die Eingruppierung. Eine Versetzung ist lediglich die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers und beinhaltet keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit, das ist ein gänzlich anderer Vorgang. Stellen sind tariflich ohne Relevanz.
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Ich bin das beste Beispiel.
Ich bekam durch unseren Fb Leiter 3 neue Tätigkeitsfelder, es wurde eine neue Tätigkeitsbeschreibung gefordert auf Grund dieser Tätigkeiten. Der Arbeitsplatz wurde neu bewertet und ich bin von E6 auf E8 gerutscht. Diese Tätigkeiten sind höherwertig und ich verrichte sie eigenständig. Abteilungsleitung hat sich gescheut, aber es hat funktioniert. Danach wurde ich versetzt, auf eine E6 Stelle, aber ich bekomme meine E8. Normalerweise hätte ich eine E8 Stelle bekommen, doch es war keine frei
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