Und? ist halt nur eine von vielen Rechtsmeinungen.
Allerdings eine der relevanteste im TV-L Bereich, weil sie den "Startschuß" festlegt.
Die vom Bund sieht ja ähnlich aus:
Zusätzliche Kenntnisse liegen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch vor, wenn sie im Sinne des
Adjektivs „zusätzlich“ zu etwas bereits Vorhandenem, Gegebenem ergänzend, erweiternd
hinzukommt.119
Erforderlich sind somit Fachkenntnisse, die über die in einer „einschlägig abgeschlossenen
Berufsausbildung“ erworbenen Fachkenntnisse hinausgehen und für die erfolgreiche Erledigung
der übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
Diese „zusätzlichen Fachkenntnisse“ können sich auf ein weiteres IT-Gebiet beziehen, welches
zusätzlich zur Ausbildung für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist. Diese Gebietserweiterung kann z.B. durch eine qualifizierte Weiterbildung oder auf einem anderen Wege
erworben sein. Als IT-Gebiete sind z.B. die IT-Organisation, die IT-Sicherheit, die Systemintegration, Anwendungsentwicklung oder auch die System- und Anwendungsbetreuung zu
nennen, also Gebiete bzw. Fachrichtungen120, die nicht Schwerpunkt der jeweiligen
abgeschlossenen Ausbildung sind. Verwaltungsmäßige und / oder allgemeine organisatorische
Kenntnisse sind nicht als „zusätzliche Fachkenntnisse“ anzusehen, da die damit verbundenen
Tätigkeiten keinen IT-Bezug aufweisen und daher als gesonderte Arbeitsvorgänge zu fassen sind.
Dies wird durch Satz 6 der Vorbemerkungen zu Teil III Abschnitt 24 untermauert, der
bestimmte Aufgaben mit Verwaltungsbezug von der Anwendung des Spezialteils
ausschließt.121
Zu beachten ist auch, dass allgemeine Fähigkeiten, wie beispielsweise Organisationstalent,
Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick oder Vertrauenswürdigkeit nicht als Fachkenntnisse im
tariflichen Sinne anzusehen sind.
Auch stellt die bloße Einarbeitung in die konkrete berufliche Tätigkeit ebenso wenig zusätzliche
Kenntnisse dar, wie die Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. eine
berufliche Weiterbildung im Hinblick auf veränderte technische Entwicklungen. Für den
Vergleich sind dementsprechend die aktuellen Ausbildungsinhalte maßgeblich.122
Eine entsprechende Niederlegung der Rechtsmeinung der tausenden TVöD Kommune AGs kenne ich allerdings nicht.
Aber im Kern kann ich mir eine Programmiertätigkeit unterhalb der 9a weiterhin schwer vorstellen.
Wie gesagt, da muss schon ein guter Architekt entsprechend vorgearbeitet haben.