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Schließung Rathaus

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JesuisSVA:
Ich sehe nicht, dass es um zusätzliche freie Tage ginge. Es geht vielmehr um eine zu vermutende und zu unterstellende Ankündigungsfrist, ggfs. in diesem Zusammenhang auch einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung dazu. Zudem geht es um den Umstand, dass die Betriebsferien nicht mit dem bestehenden Urlaubsanspruch abgedeckt werden können.

Zunächst wäre also zu prüfen, ob der Betriebsschließung eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zugrundeliegt und welchen Inhalt diese hat. Gibt es keine, stellt sich mindestens die Frage nach der ordnungsgemäßen Beteiligung von Personal-/Betriebsrat. Hinsichtlich des fehlenden Urlaubsanspruchs ist das Risiko, wie ja oben auch aus Beck zitiert, den Arbeitnehmer nicht beschäftigen zu können, das des Arbeitgebers.

Dakmer:
Dienstvereinbarung? = nein, nur Erfordernisse zur Energieeinsparung wegen Energiekrise als Begründung,
Personalrat? = nein, wurde nicht gefragt
alle Ämter schließen? = nein, einige müssen arbeiten
Termin Bekanntgabe der Schließung? = drei Monate vorher
Arbeit im HomeOffice möglich? = ja, aber das wird nicht gewollt vom AG  :-\

JesuisSVA:
Es fällt mir kein PersVG ein, nach dem hier nicht zu beteiligen wäre. Ist die Beteiligung unterblieben, wäre die Maßnahme möglicherweise unwirksam.

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