Autor Thema: Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss  (Read 1672 times)

12Thomas12

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Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« am: 01.09.2022 12:03 »
Hallo zusammen,

ich muss auch mal eine Frage loswerden.

Wenn eine Stellenausschreibung EG11 (gefordert Bachelor oder Dipl.-Ing. / Fachrichtung Elektrotechnik) bewertet ist, kann man dann davon ausgehen, dass man mit einem Abschluss (BA-Berufsakademie) in der geforderten Fachrichtung die EG11 bekommt, oder führt das zur Abstufung in die EG10?

Die KMK empfiehlt ja BA und FH gleichzusetzen. Kann man sich darauf berufen?
Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1995/1995_20_09-Berufsakademien.pdf

Danke für eine Meinung.
VG, Thomas

JesuisSVA

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #1 am: 01.09.2022 12:09 »
Es kommt bei der Eingruppierung weder auf die Ausschreibung noch auf den KMK-Beschluss an. Vielmehr sei auf diesen Thread verwiesen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113100.msg156610.html#msg156610

12Thomas12

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #2 am: 01.09.2022 13:16 »
Ok, manchmal hilft es ja, wenn man es anders formuliert.

Stellenausschreibung, EG11, geforderter Abschluss Dipl.-Ing. oder Bachelor in Elektrotechnik
Ich bewerbe mich mit Dipl.-Ing.(BA) auf diese Stelle.
Bekomme den Zuschlag.
Habe ich dann die EG11?

JesuisSVA

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #3 am: 01.09.2022 13:20 »
Das kommt darauf an, ob es sich bei Deinem Berufsakademie-Abschluss um den erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene nach den jeweiligen beamtenrechtlichen Regelungen des betreffenden Landes berechtigen, handelt.

12Thomas12

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #4 am: 01.09.2022 17:35 »
@JesuisSVA

Danke für deine Mühe und Zeit um zu antworten. Wie ist es möglich zu einer Antwort zu kommen? Welche Möglichkeiten hat mal als Betroffener, Normalsterblicher AN, das jetzt raus zu bekommen?

Danke für Hilfe.

JesuisSVA

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #5 am: 01.09.2022 17:43 »
Die beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes sind kein Geheimwissen, sondern entspringen öffentlich zugänglichen Gesetzen und Verordnungen. Du könntest Dich also problemlos einlesen. Einfacher wäre es aber möglicherweise, hier einfach das Land zu offenbaren, um das es geht, so dass jemand, der mit den jeweiligen Regelungen vertraut ist, die entsprechende Auskunft gibt.

Beamter

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #6 am: 01.09.2022 21:38 »
Qualifikationsebene, Gehobener Dienst - Entgeltgruppe, TV-L.

Was haben diese Dinge miteinander zu tun?

Richtig, nichts.

JesuisSVA

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Antw:Gleichsetzung BA-Abschluss mit FH-Abschluss
« Antwort #7 am: 01.09.2022 22:02 »
Da die Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der EGO hinsichtlich der Voraussetzung in der Person auf den erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigt, abstellt, offenbarst Du mit Deinem Beitrag Deine völlige Ahnungslosigkeit. Das eröffnet einem zwar Karriereperspektiven bei dem Grünen oder beim ÖRR, in einem Fachforum hat man hingegen schlicht nichts verloren.