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Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung

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Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 05.09.2022 12:49 ---@Organisator
 Danke, Notwendiges wurde veranlasst.

--- End quote ---

Wenns möglich ist, würde ich mich zwischendurch über Infos zum Vorgehen bzw. den Ausgang freuen. Bis dahin: Viel Erfolg!

Tagelöhner:
Ebenfalls viel Erfolg bei der rechtlichen Auseinandersetzung. Aber irgendwie auch blöd...wird der Dienstherr anschließend sicher Mittel und Wege finden, seinen illoyalen Lemming anderweitig kalt zu stellen. Stell dich anschließend auch mal auf einige negative Beurteilungsrunden ein, während Dich Hinz und Kunz karrieremäßig rechts überholt.  8)

Sowas wird schließlich auch beim neuen Dienstherr bzw. der neuen Dienststelle nicht unbemerkt bleiben, vor allem wenn in Inhalte der Personalakte Einsicht genommen wird.

Aber als Angestellter kannst Du dich ja sicherlich wie bereits erwähnt im ÖRR oder VW-Betriebsrat breit machen, hast die Bestenauslese ja schon einmal hinter Dich gebracht  ;D

Thomber:
@Tagelöhner

Nun, der neue Dienstherr hat ja die gleiche Nachricht erhalten und ist "sauer", dass die Absprache zwischen den Abteilungsleitern nun nichts mehr wert sein soll.
Beurteilung:  Bei Dienstherrenwechsel bzw. nach erfolgtem Auswahlverfahren nicht mehr relevant.


https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

Tagelöhner:
Wenn mit Dreck geworfen wird, bleibt auch die eigene Weste nicht unbeschmutzt (der Ruf eilt einem nun mal voraus).

Es reicht wenn einige Dir jetzt noch wohlgesonnene Entscheidungsträger nicht mehr in Funktion sind, Deine Reputation aber aufgrund der Auseinandersetzung weiterhin angeknackst bleibt. Wer holt sich schon gerne Leute ins Boot, die vor unbequemen dienstlichen Entscheidungen nicht zurückschrecken und den Rechtsweg nicht scheuen. Meine Erfahrung ist bislang eher, dass dies anderweitig Konsequenzen nach sich zieht. Und das vielleicht auch erst zu einem Zeitpunkt, an dem man gar nicht mehr damit rechnet.

Muss natürlich alles nicht so kommen, aber die Möglichkeit besteht definitiv.

Thomber:

--- Zitat von: Tagelöhner am 05.09.2022 13:32 ---Wenn mit Dreck geworfen wird, bleibt auch die eigene Weste nicht unbeschmutzt (der Ruf eilt einem nun mal voraus).

Es reicht wenn einige Dir jetzt noch wohlgesonnene Entscheidungsträger nicht mehr in Funktion sind, Deine Reputation aber aufgrund der Auseinandersetzung weiterhin angeknackst bleibt. Wer holt sich schon gerne Leute ins Boot, die vor unbequemen dienstlichen Entscheidungen nicht zurückschrecken und den Rechtsweg nicht scheuen. Meine Erfahrung ist bislang eher, dass dies anderweitig Konsequenzen nach sich zieht.

Muss natürlich alles nicht so kommen, aber die Möglichkeit besteht definitiv.

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Durchaus möglich...   "Ich kann mich daran nicht erinnern"  ;)     Aber bei der Abwägung "Neue Stelle" oder "Alte Stelle" gibt es für die alte KEIN Argument.   Und mein Ruf?  Hallo, ich bin der, der bereits zwei Beurteilungen per Widerspruch zerlegt hat.   Damit ist das Thema Ruf hier schon erledigt.  ;)

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