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Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung

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WasDennNun:
Bin gespannt was uns der TE erzählen wird, wie der RA es sieht, bzw. das Gericht.
Würde es reichen, wenn der Dienstherr darlegen kann, dass er den Posten aktuell nicht nachbesetzt bekommt und daher keine Versetzung sinnvoll aus seiner Sicht ist.
Ich meine deswegen gibt es doch den Beamten, damit der AG planbarer mit seinen Personal umgehen kann.

Mask:
Naja der RA wird auf jeden Fall Erfolgsaussichten sehen, geht ja um seinen Auftrag  :D Das Gericht wird man abwarten müssen, hoffe der TE hält das ganze hier lebendig, ist ein Fall der jedem Beamten "passieren" kann und ein schönes Beispiel für das besondere Dienst und Treueverhältnis

Organisator:

--- Zitat von: Mask am 06.09.2022 09:56 ---Naja der RA wird auf jeden Fall Erfolgsaussichten sehen, geht ja um seinen Auftrag  :D Das Gericht wird man abwarten müssen, hoffe der TE hält das ganze hier lebendig, ist ein Fall der jedem Beamten "passieren" kann und ein schönes Beispiel für das besondere Dienst und Treueverhältnis

--- End quote ---

Nicht ganz so extrem, aber häufiger (und kaum angreifbar) ist die Verweigerung der Abordnung vor der Versetzung. Hier wäre man als Beamter richtig gekniffen.

Thomber:
Zwischenstand:

Gemäß formloser EMail der Personalverwaltung soll dem Wunsch auf Versetzung nun doch entsprochen werden.
(abwarten...)

Anwalt auf Standby für Eilverfahren... 


Sobald Neuigkeiten vorliegen, melde ich mich.   

Thomber:
Bescheid "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" ist ergangen.
Einzelfall ist damit erledigt.   Das grundsätzliche Problem, die Gefahr einer Ablehnung einer Versetzung für andere aber noch vorhanden.   Eine Gesetzesänderung wäre hier der zielführende Weg.    Da von unten, von uns aber nicht genug Support dafür kommt, mag jeder weiter alleine kämpfen...

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