Bereits die Prämisse, man könne das Gehalt nicht verhandeln, ist grundfalsch. Auch die Prämisse, der Abschluss führe zu einer Eingruppierung in E13-E15ü, ist grundfalsch. Eine Eingruppierung in E15ü ist ohnehin nicht möglich. Auch die Prämisse, es gäbe Erfahrungsstufen ist grundfalsch. Und die wohl damit gemeinte Annahme, man könne in keiner höheren Stufe der Entgelttabelle als Stufe 3 eingestellt werden, wenn man keine Erfahrung im öffentlichen Dienst habe, ist ebenso falsch.
Die genannten Entgeltgruppen unterscheiden sich u.a. durch das zustehende Entgelt voneinander. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Du kannst Dir selbst eine Rechtsmeinung dazu bilden, welche Eingruppierung zutreffend ist, indem Du unter Berücksichtigung der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BAG sowie der umfangreichen Kommentarliteratur prüfst, welche Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt werden.
Wie welcher Arbeitgeber der deutlich mehr als 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auf eine unzutreffende Gehaltsvorstellung durch den Bewerber reagiert, kann nicht einmal seriös gemutmaßt werden.