Autor Thema: Jobrad bei befristetem AV  (Read 1765 times)

hastenitgesehn

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Jobrad bei befristetem AV
« am: 02.09.2022 20:42 »
Hallo,

ich habe noch 1,5 einen befristeten AV.

Jetzt läuft ein Leasingvertrag bei Jobrad wohl generell 3 Jahre.

Mein AG möchte mir deswegen kein Jobrad anbieten.

Nun, kann man mit dem AG und, oder Jobrad nicht eine kürzere Laufzeit, wie eben z. B. 1,5 vereinbaren oder kann man das vertraglich nicht so regeln, dass nach 1,5 Jahren, sofern der AV nicht weiterbefristet oder gar entfristet wird, der AG raus ist, allein der AN die Leasingraten übernimmt und somit nach 1,5 Jahren nur noch der (ehemalige) AN Vetragspartner ist und somit auch der alleinige Besitzer bzw. zukünftige Eigentümer ist?

Hat jemand von Euch diesbzgl. Erfahrung entweder aus AG-Sicht bzw. Personaler oder hat von Euch jemand trotz befristetem AV Jobrad nutzen können? Falls Letzteres, wie habt Ihr das vertraglich geregelt?

Danke Euch.

LG

xap

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Antw:Jobrad bei befristetem AV
« Antwort #1 am: 02.09.2022 21:43 »
Vertragspartner (des Leasinggebers) ist der AG, nicht der AN. Das mal zur Einordnung. Der AG überlässt das Rad dem AN lediglich. Es gibt auch keinen Anspruch auf Übernahme des Rads nach irgendeiner Laufzeit. Sehe da ehrlich gesagt nicht wieso AG und Leasinggeber wegen so eines Falls eine extra Wurst drehen wollten. Kaufen das Rad und gut.