Wenn du es in einem Gerichtsurteil gelesen hat, dann mal her damit. Wenn du es in einem ver.di Beipackzettel gelesen hast, dann vergiss es.
Faktisch hat man keine Anspruch auf irgendeine Anpassung, wenn man "illegalerweise" andere Tätigkeiten ausübt, als die vom AG übertragenden.
Und umgekehrt hat man natürlich das Anrecht auf die Bezahlung, die der übertragenden Tätigkeiten entspricht.