Hallo,
ich habe erstmals eine Zahnarztrechnung, bei der bei 2 Positionen der 3fache Satz berechnet wird. Als beihilfeberechtigte Beamtin habe ich so viel ich weiß nur Anspruch auf Erstattung bis zum 2,3fachen Satz. Auf meine Nachfrage beim Zahnarzt antwortete der, dass sich die Preise überall erhöht haben, die Miete um 15 % gestiegen sei, alle Verbrauchsmaterialien teurer geworden seien und die Energiepreise sich nach oben entwickelt, ja sogar der Bäcker hat seine Preise angehoben. Der Steigerungsfaktor sei seine einzige Möglichkeit die Honorare zu verändern.
Er will mir auch keine Begründung schreiben, warum in diesem konkreten Einzelfall ein 3facher Satz gerechtfertigt sei und meint, ich solle das zahlen, was mir die Behandlung wert war. Und das kann ich ja nicht. Ich kann ja nicht einfach weniger zahlen und diese Rechnung bei der Beihilfe einreichen. Das wäre ja Betrug. Was kann man in diesem Fall machen? Nichts? Hat man da einfach Pech gehabt?
Ich bin seit 11 Jahren Beamtin und hatte noch nie eine Rechnung, die über den 2,3 fachen Satz hinausging.
Darf also ein Arzt einfach mit der Begründung, alles werde teurer, den Steigerungsfaktor erhöhen? Und muss er mich nicht wenigstens vorher darüber informieren? Dass ich diesen Arzt nicht wieder aufsuche, ist klar. Und ich werde auch beim nächsten Arzt vor Behandlung mitteilen, dass ich nicht bereit bin, mehr als den 2,3fachen Satz zu zahlen.