Autor Thema: 3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung  (Read 3492 times)

Elur

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3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« am: 04.09.2022 19:48 »
Hallo,
ich habe erstmals eine Zahnarztrechnung, bei der bei 2 Positionen der 3fache Satz berechnet wird. Als beihilfeberechtigte Beamtin habe ich so viel ich weiß nur Anspruch auf Erstattung bis zum 2,3fachen Satz. Auf meine Nachfrage beim Zahnarzt antwortete der, dass sich die Preise überall erhöht haben, die Miete um 15 % gestiegen sei, alle Verbrauchsmaterialien teurer geworden seien und die Energiepreise sich nach oben entwickelt, ja sogar der Bäcker hat seine Preise angehoben. Der Steigerungsfaktor sei seine einzige Möglichkeit die Honorare zu verändern.

Er will mir auch keine Begründung schreiben, warum in diesem konkreten Einzelfall ein 3facher Satz gerechtfertigt sei und meint, ich solle das zahlen, was mir die Behandlung wert war. Und das kann ich ja nicht. Ich kann ja nicht einfach weniger zahlen und diese Rechnung bei der Beihilfe einreichen. Das wäre ja Betrug. Was kann man in diesem Fall machen? Nichts? Hat man da einfach Pech gehabt?

Ich bin seit 11 Jahren Beamtin und hatte noch nie eine Rechnung, die über den 2,3 fachen Satz hinausging.

Darf also ein Arzt einfach mit der Begründung, alles werde teurer, den Steigerungsfaktor erhöhen? Und muss er mich nicht wenigstens vorher darüber informieren? Dass ich diesen Arzt nicht wieder aufsuche, ist klar. Und ich werde auch beim nächsten Arzt vor Behandlung mitteilen, dass ich nicht bereit bin, mehr als den 2,3fachen Satz zu zahlen.



Ozymandias

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #1 am: 04.09.2022 20:04 »
Welches Bundesland?

3,5 wird in BW oftmals anstandslos bezahlt. Oftmals meckert eher die PKV, wenn eine Rechnung nicht stimmt.
Bei 3,5 kann aber eine Begründung verlangt werden, oftmals sind das nur ein paar Wörter oder eine  Satz.

Max

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #2 am: 04.09.2022 20:06 »
Beihilfe sollte bis 3,5x akzeptieren.
Ein Zahnarzt der ausschließlich 2,3x abrechnet dürfte selten sein.

Elur

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #3 am: 04.09.2022 20:32 »
Welches Bundesland?

3,5 wird in BW oftmals anstandslos bezahlt. Oftmals meckert eher die PKV, wenn eine Rechnung nicht stimmt.
Bei 3,5 kann aber eine Begründung verlangt werden, oftmals sind das nur ein paar Wörter oder eine  Satz.

Ich bin Bundesbeamtin.

Elur

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #4 am: 04.09.2022 20:34 »
Beihilfe sollte bis 3,5x akzeptieren.
Ein Zahnarzt der ausschließlich 2,3x abrechnet dürfte selten sein.

Ich habe von Kollegen gehört, dass bei denen ein 3facher Satz von der Beihilfe abgelehnt wurde. Daher befürchte ich auch, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Kann man denn von einem Arzt verlangen, darüber vorher informiert zu werden, wenn er über 2,3 abrechnen möchte? Damit man ggf. die Behandlung ablehnt?

BalBund

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #5 am: 04.09.2022 20:56 »
Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste. Die Berechnung des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ erfordert eine schriftliche Begründung des Mediziners. Der 3,5 fache Satz gilt ausschließlich für persönliche ärztliche Leistungen.

Wenn das hier nicht gegeben ist, bleibt also nur der 2,3 fache Satz zur Abrechnung übrig. Möchte der Mediziner die Rechnung nicht ändern, dann bleibt nur selbst ausrechnen & bezahlen, dann bei PKV und Beihilfe eine entsprechende Ergänzungsmitteilung machen, wie viel man tatsächlich bezahlt hat. Die passen dann den Beleg in ihren Abrechnungssystemen an und die Sorge nach einem "Betrug" ist obsolet.

Max

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #6 am: 04.09.2022 21:13 »
Kann man denn von einem Arzt verlangen, darüber vorher informiert zu werden, wenn er über 2,3 abrechnen möchte? Damit man ggf. die Behandlung ablehnt?
Nein,  mit 3,5x muss man immer rechnen.
Wie  BalBund schreibt bedarf es erhöhter Schwierigkeit oder Zeitaufwand,  aber die zugehörigen Begründungen kennen die Abrechner eigentlich in und auswendig, so dass es gar nicht so leicht ist sich als Patient dagegen zu wehren ohne das Verhältnis zu zerütten.

Ehrlicher Weise muss man auch sagen,  dass die GOZ so alt ist,  dass dem Zahnarzt schon fast nichts übrig bleibt als höher zu steigern.

Elur

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #7 am: 04.09.2022 21:42 »
Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste. Die Berechnung des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ erfordert eine schriftliche Begründung des Mediziners. Der 3,5 fache Satz gilt ausschließlich für persönliche ärztliche Leistungen.

Wenn das hier nicht gegeben ist, bleibt also nur der 2,3 fache Satz zur Abrechnung übrig. Möchte der Mediziner die Rechnung nicht ändern, dann bleibt nur selbst ausrechnen & bezahlen, dann bei PKV und Beihilfe eine entsprechende Ergänzungsmitteilung machen, wie viel man tatsächlich bezahlt hat. Die passen dann den Beleg in ihren Abrechnungssystemen an und die Sorge nach einem "Betrug" ist obsolet.

Wie ist es denn mit dem 3fachen Satz. Darf ich auch da eine schriftliche Begründung verlangen?

Max

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #8 am: 04.09.2022 22:08 »
Natürlich. Begründung ist immer notwendig wenn über dem Regelsatz abgerechnet wird.
Bist du dir sicher,  dass dein Zahnarzt keine Begründung angeführt hat? Meist ist das mit einem Satz bei der Position abgehandelt,  z.B. schwerer Zugang oder aufwendige Trockelegung wegen erhöhter Salvation, verspäteter Wirkungseintritt  o.ä.




Garfield73

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #9 am: 05.09.2022 07:00 »
Bis zu 3,5 ist in der Regel kein Problem, sofern der behandelnde Arzt eine vernünftige Begründung schreibt.

"Allgemeine Preissteigerungen" ist definitiv keine haltbare Begründung.

WasDennNun

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #10 am: 05.09.2022 07:44 »
Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste. Die Berechnung des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ erfordert eine schriftliche Begründung des Mediziners. Der 3,5 fache Satz gilt ausschließlich für persönliche ärztliche Leistungen.

Wenn das hier nicht gegeben ist, bleibt also nur der 2,3 fache Satz zur Abrechnung übrig. Möchte der Mediziner die Rechnung nicht ändern, dann bleibt nur selbst ausrechnen & bezahlen, dann bei PKV und Beihilfe eine entsprechende Ergänzungsmitteilung machen, wie viel man tatsächlich bezahlt hat. Die passen dann den Beleg in ihren Abrechnungssystemen an und die Sorge nach einem "Betrug" ist obsolet.

Wie ist es denn mit dem 3fachen Satz. Darf ich auch da eine schriftliche Begründung verlangen?
Er muss eine Begründung liefer, ich habe stets, bei sowas den Arzt darum gebeten und darauf hingewiesen, dass ich sonst nur den 2,3fachen Satz bezahlen kann.
Wenn er keine Begründung hat, dann ist es Abrechnungsbetrug!
Stromkosten sind keine Begründung und zeigt, dass wir es mit "kriminellen" Machenschaften zu tun haben.
Und man kann hoffen, dass die Beihilfestellen, da einen Riegel vorschieben.

Organisator

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #11 am: 05.09.2022 08:34 »
Daher befürchte ich auch, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wieso denn das? Der Arzt rechnet nach GOÄ / GOZ ab und dokumentiert das entsprechend. Wenn Beihilfe / PKV das nicht übernehmen wollen teilt man das dem Arzt mit und überweist nur die Differenz. So steht es dem Arzt frei, durch ergänzende Begründungen die Grundlage für weitere Erstattungen zu liefern.

Erhöhte Lebenshaltungskosten sind nach meiner Kenntenisse der GOen kein Abrechnungstatbestand. Wenn du das bezahlen sollst, was es dir Wert war, würde ich pauschal 50,-- € überweisen ;)

BalBund

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #12 am: 05.09.2022 11:44 »

Wenn er keine Begründung hat, dann ist es Abrechnungsbetrug!

Das stimmt so nicht. Betrug ist eine Straftat, die vermag ich hier nicht zu erkennen. Der Arzt hat ja transparent gemacht, warum er Faktor 3 haben möchte und dem Patienten anheim gestellt, einen niedrigeren Betrag zu bezahlen. Damit fehlt es am Geschädigten...

WasDennNun

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #13 am: 05.09.2022 18:54 »

Wenn er keine Begründung hat, dann ist es Abrechnungsbetrug!

Das stimmt so nicht. Betrug ist eine Straftat, die vermag ich hier nicht zu erkennen. Der Arzt hat ja transparent gemacht, warum er Faktor 3 haben möchte und dem Patienten anheim gestellt, einen niedrigeren Betrag zu bezahlen. Damit fehlt es am Geschädigten...
Also wenn man vorsätzlich eine falsche, zu hohe Rechnung ausstellt, weil man nicht erbrachte Leistungen angibt, dann ist es erst ein Betrug, wenn sie auch bezahlt wird?
War mir nicht bewusst, dass dem so ist, danke für den Hinweis.


Elur

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Antw:3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
« Antwort #14 am: 05.09.2022 22:50 »
Bis zu 3,5 ist in der Regel kein Problem, sofern der behandelnde Arzt eine vernünftige Begründung schreibt.

"Allgemeine Preissteigerungen" ist definitiv keine haltbare Begründung.

Um genau so eine Begründung hatte ich gebeten. Zunächst hatte ich seine Arzthelferin am Telefon, die mir sagte, die Begründung stünde doch auf der Rechnung. Darin war einfach aufgeführt, was gemacht wurde. Für mich war das keine Begründung. Dann habe ich eine Rechnung herausgekramt, bei der schon einmal diese GÖA-Nummer abgerechnet wurde und dort stand exakt der gleiche Text, aber damals wurde es mit dem Faktor 2,3 abgerechnet. Auf diesen Hinweis antwortete mir der Zahnarzt eben, dass ich doch mitbekommen haben müsste, wie sich die Preise entwickelt hätten, seine Miete sei um 15 % gestiegen, seine Angestellten hätten verdientermaßen mehr Geld erhalten und von Energiepreisen wolle er gar nicht erst reden. Die Abrechnungssummen der einzelnen GÖA-Nummern seien seit 1988 unverändert und so bliebe ihm  nur die Möglichkeit über eine Steigerung des Faktors, mehr Geld zu bekommen. Wenn er mir das aber vorher mitgeteilt hätte, hätte ich mich dort nicht behandeln lassen. Und das hätte ich fair gefunden.

Wobei ich eigentlich schön länger das Gefühl hatte, er hätte die Dollarzeichen in den Augen. Als ich verbeamtet wurde (ich war vorher auch schon dort Patientin), bekam ich sofort den Vorschlag, ich könnte mir doch diese oder jene Zähne überkronen lassen. Auf meine Frage, warum das auf einmal nötig sei, antwortete er, dass das jetzt noch die privaten Krankenversicherungen bezahlen würden. Wie es zukünftig aussähe, wisse man nicht. Ich werde mir jetzt definitiv einen neuen Zahnarzt suchen.

Ich weiß jetzt nur nicht, wie viel ich wirklich überweisen soll. Ich werde jetzt wohl wirklich erst die Rechnung bei der Beihilfe einreichen und abwarten, was erstattet wird. Und diesen Betrag würde ich dann überweisen. Oder wäre das der Beihilfe gegenüber nicht korrekt?