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3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
BalBund:
Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste. Die Berechnung des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ erfordert eine schriftliche Begründung des Mediziners. Der 3,5 fache Satz gilt ausschließlich für persönliche ärztliche Leistungen.
Wenn das hier nicht gegeben ist, bleibt also nur der 2,3 fache Satz zur Abrechnung übrig. Möchte der Mediziner die Rechnung nicht ändern, dann bleibt nur selbst ausrechnen & bezahlen, dann bei PKV und Beihilfe eine entsprechende Ergänzungsmitteilung machen, wie viel man tatsächlich bezahlt hat. Die passen dann den Beleg in ihren Abrechnungssystemen an und die Sorge nach einem "Betrug" ist obsolet.
Max:
--- Zitat von: Elur am 04.09.2022 20:34 ---Kann man denn von einem Arzt verlangen, darüber vorher informiert zu werden, wenn er über 2,3 abrechnen möchte? Damit man ggf. die Behandlung ablehnt?
--- End quote ---
Nein, mit 3,5x muss man immer rechnen.
Wie BalBund schreibt bedarf es erhöhter Schwierigkeit oder Zeitaufwand, aber die zugehörigen Begründungen kennen die Abrechner eigentlich in und auswendig, so dass es gar nicht so leicht ist sich als Patient dagegen zu wehren ohne das Verhältnis zu zerütten.
Ehrlicher Weise muss man auch sagen, dass die GOZ so alt ist, dass dem Zahnarzt schon fast nichts übrig bleibt als höher zu steigern.
Elur:
--- Zitat von: BalBund am 04.09.2022 20:56 ---Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste. Die Berechnung des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ erfordert eine schriftliche Begründung des Mediziners. Der 3,5 fache Satz gilt ausschließlich für persönliche ärztliche Leistungen.
Wenn das hier nicht gegeben ist, bleibt also nur der 2,3 fache Satz zur Abrechnung übrig. Möchte der Mediziner die Rechnung nicht ändern, dann bleibt nur selbst ausrechnen & bezahlen, dann bei PKV und Beihilfe eine entsprechende Ergänzungsmitteilung machen, wie viel man tatsächlich bezahlt hat. Die passen dann den Beleg in ihren Abrechnungssystemen an und die Sorge nach einem "Betrug" ist obsolet.
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Wie ist es denn mit dem 3fachen Satz. Darf ich auch da eine schriftliche Begründung verlangen?
Max:
Natürlich. Begründung ist immer notwendig wenn über dem Regelsatz abgerechnet wird.
Bist du dir sicher, dass dein Zahnarzt keine Begründung angeführt hat? Meist ist das mit einem Satz bei der Position abgehandelt, z.B. schwerer Zugang oder aufwendige Trockelegung wegen erhöhter Salvation, verspäteter Wirkungseintritt o.ä.
Garfield73:
Bis zu 3,5 ist in der Regel kein Problem, sofern der behandelnde Arzt eine vernünftige Begründung schreibt.
"Allgemeine Preissteigerungen" ist definitiv keine haltbare Begründung.
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